Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 18.12.2017 | 18.12.2017

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung – Abschaffung der unechten Teilortswahl

In Kreßberg gibt es seit der Gemeindereform 1973 die „unechte Teilortswahl“, das heißt, es sind Wohnbezirke festgelegt, denen jeweils eine bestimmte Zahl an Gemeinderatssitzen zugeordnet ist. Ein Grund für die Einführung der unechten Teilortswahl war damals, dass befürchtet wurde, dass ohne Zuschreibung einer bestimmten Sitzzahl die kleineren Teilorte womöglich unterrepräsentiert wären. Außerdem waren die vier Altgemeinden zu dem Zeitpunkt noch nicht so zusammengewachsen wie heute. Wenn 2019 der nächste Gemeinderat gewählt wird, ist die Gemeinde Kreßberg 46 Jahre alt, und die ehemals vier Gemeinden spielen im Bewusstsein der Bevölkerung keine große Rolle mehr. Der Vorsitzende stellte auch fest, dass das Denken in Altgemeinden im Gemeinderat keine Rolle spiele, da die Gremiumsmitglieder stets das Wohl der Gesamtgemeinde im Auge haben, und nicht nur an ihren Wohnort denken.

In der Sitzung vom 6. November war bereits über diesen Punkt vorberaten worden, und eine große Mehrheit der Gemeinderäte hatte sich bereits in dieser Sitzung für die Abschaffung der „unechten Teilortswahl“ ausgesprochen.

Von zwei Gemeinderäten wurden Bedenken gegen die Abschaffung geäußert, da ihrer Meinung nach wegen der großen Gemeindefläche die Vertretung aller Gemeindeteile bei unechter Teilortswahl besser gewährleistet sei.

Die Befürchtung, dass kleinere Ortsteile evtl. nicht mehr im Gemeinderat vertreten sein könnten, stand allerdings für die meisten Gemeinderäte nicht mehr im Raum – derzeit ist ausgerechnet der größte Wohnbezirk stark unterrepräsentiert, da hier bei der letzten Wahl nicht genügend Kandidaten gewonnen werden konnten. Dafür haben einige Kandidaten aus kleinen Ortsteilen besonders viele Stimmen erhalten. Entscheidend für die Stimmabgabe der Wähler sei die Bekanntheit der Personen, nicht der Wohnort.

Der Vorsitzende erinnerte auch daran, dass es für die Wählergemeinschaften von Wahl zu Wahl schwieriger wird, in allen Ortsteilen genügend Bewerber zu finden, auch hier wird es vermutlich einfacher, wenn der Wohnort keine Rolle mehr spielt. Für die Abschaffung der unechten Teilortswahl spricht auch, dass dieses Wahlsystem für die Bürger sehr schwer verständlich ist, was zahlreiche ungültige Stimmabgaben bei jeder Wahl zeigen.

Bei „unechter Teilortswahl“ hat die Gemeinde die Möglichkeit, mehr Gemeinderatssitze, als für die Gemeindegröße gesetzlich vorgesehen, festzulegen. Von dieser Möglichkeit wurde in Kreßberg Gebrauch gemacht - es wurde festgelegt, dass die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist, deshalb besteht unser Gemeinderat grundsätzlich aus 18 Gemeinderäten. In Gemeinden mit mehr als 3 000 bis 5.000 Einwohnern beträgt die Zahl der Gemeinderäte normalerweise nur 14, bei Abschaffung der unechten Teilortswahl fallen also vier Sitze weg – wobei momentan tatsächlich nur 16 Sitze besetzt sind, da nach der letzten Wahl mangels Bewerber ein Sitz nicht besetzt werden konnte, und nach dem Ausscheiden eines Gemeinderats für dessen Wohnbezirk auch keine Ersatzperson auf der Liste stand.

Die Zahl der Sitze kann bei Abschaffung der Unechten Teilortswahl noch für 1 – 2 Amtsperioden auf eine höhere Zahl festgesetzt werden. Der Gemeinderat nahm diese Option allerdings nicht wahr – die Mehrheit der Gemeinderäte sprach sich dafür aus, gleich auf die gesetzlich vorgesehene Zahl von 14 Sitzen zu gehen.

Schließlich stimmte der Gemeinderat mit überwiegender Mehrheit für die Abschaffung der unechten Teilortwahl und die entsprechende Änderung der Hauptsatzung.

 

Beschluss der Haushaltssatzung 2018

In der Sitzung vom 6. November 2017 war der Haushalt 2018 bereits vorberaten worden. Seither haben sich allerdings durch die November-Steuerschätzung und durch Änderung bei den Schlüsselzahlen noch Verschiebungen ergeben, die von der Fachbeamtin für das Finanzwesen, Annemarie Mürter-Mayer, noch in den Haushalt eingearbeitet werden mussten. Das Gesamtvolumen des Haushalts 2018 erhöht sich dadurch auf 14.926.998 Euro. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 10.574.446 Euro und auf den Vermögenshaushalt 4.352.552 Euro.

Im Einzelnen erhöhte sich durch die neueste Steuerschätzung das Einkommensteuer-Auf­kommen im Land um 200 Mio. Euro, der Anteil der Gemeinde an der Einkommensteuer steigt gegenüber dem Haushaltsentwurf um 66.000 € auf dann 2,15 Mio. Euro an. Ebenfalls ein Plus gibt es bei der Kindergartenförderung des Landes, beim Wasserzins und beim Familienlastenausgleich. Allerdings sinken die Schlüsselzuweisungen um 83.000 Euro. Die von der Gemeinde zu bezahlenden Umlagen steigen um rund 87.000 Euro an. Im Vermögenshaushalt wurde der Ansatz im Friedhofswesen um 80.000 Euro erhöht, da in der letzten Sitzung die Anschaffung von Urnenstelen für alle Friedhöfe besprochen wurde. Zum Haushaltsausgleich wurde der Einnahmeansatz der sehr vorsichtig geschätzten Gewerbesteuer um 60.000 Euro erhöht.

Im Vermögenshaushalt sind 2018 folgende Investitionen geplant:

-       Breitbandverkabelung, 2. Rate                                                     700.000 €

-       Generalsanierung Halle Haselhof, 1. Rate                                   400.000 €

-       Erwerb von Grundstücken                                                            400.000 €

-       Löschfahrzeug LF 10                                                                    300.000 €

-       Fremdwasserbeseitigung, 1. Rate                                                200.000 €

-       Kanalsanierungsmaßnahmen, 1. Rate                                         180.000 €

-       Restfinanzierung Erschließung Obere Schanze                          141.000 €

-       Planung Ortsumfahrung Bergbronn                                             120.000 €

-       Landessanierungsprogramm Marktlustenau                                100.000 €

 

Eine Kreditaufnahme ist für 2018 nicht vorgesehen. Die Investitionen werden neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 808.873 Euro durch Bundes- und Landeszuweisungen von 1.058.860 Euro, Bauplatzerlöse (400.000 Euro), Beiträge (30.000 Euro) und durch eine Entnahme aus der allg. Rücklage in Höhe von 879.819 Euro finanziert. Der Stand der Allgemeinden Rücklage beträgt dann zum 31.12.2018 immer noch 318.768 Euro und liegt somit noch über der gesetzlichen Mindestrücklage von 203.188,00 Euro.

Annemarie Mürter-Mayer gab auch noch einen kurzen Ausblick auf die mittelfristig geplanten Vorhaben: die größten Investition der nächsten Jahre werden im Abwasserbereich anfallen. Hier kommt zunächst die  Erweiterung und Sanierung der Kläranlage Riegelbach mit 4.100.000 € (dazu gehört auch der nach 2021 geplante Anschluss der Kläranlagen Wüstenau und Bergbronn mit voraussichtlich 6.100.000 €), sodann Kanalsanierungsmaßnahmen in Höhe von 1.980.000 € und Fremdwasserbeseitigungsmaßnahmen mit 670.000 €. Ein weiterer sehr großer Brocken ist der Breitbandausbau mit 3.655.000 €. Des Weiteren steht die Generalsanierung der Halle Haselhof mit 1.875.000 € an, sowie und die Erschließung des Interkommunalen Gewerbegebiets mit 1.500.000 €. An der Verlegung des Gasnetzes durch die EnBW beteiligt sich die Gemeinde mit einem Baukostenzuschuss von 600.000 €. Weitere mittelfristig geplante Investitionen sind Baugeländeerschließung und Grunderwerb, Belagssanierungen an verschiedenen Straßen und Wegen (Schwerpunkt Vehlenberg, Gaisbühl, Bergbronn), die Fortsetzung des Landessanierungsprogramms in Marktlustenau (u.a. mit Sanierung Gebäude Bräugasse 6), sowie Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Waldfreibads.

Die Hebesätze bleiben unverändert und betragen für die Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 430 v.H., für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H.; und für die Gewerbesteuer 350 v. H. der Steuermessbeträge.

Die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt bis Ende 2018 auf 318 € ab, der Schuldenstand wird dann 1,27 Mio. € betragen. Allerdings wird er in den nächsten beiden Jahren wieder deutlich nach oben gehen wegen der dann geplanten großen Investitionsvorhaben.

Der Vorsitzende zeigte sich erfreut über die guten Zahlen – vor allem auch darüber, dass 2018 keine Kreditaufnahme erforderlich wird. Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan einstimmig zu.

 

Vergabe der Mulcharbeiten entlang der Gemeindestraßen und Feldwege

Die Mulcharbeiten für die kommenden fünf Jahr waren öffentlich ausgeschrieben worden, und es haben sich vier landwirtschaftliche Lohnunternehmen für diese Arbeiten interessiert und Angebote abgegeben. Der Gemeinderat entschied sich, die Arbeiten an das Lohnunternehmen Schmidt aus Lehengütingen zu vergeben, das die Arbeiten zum Preis von 59.500 € für die gesamte Laufzeit angeboten hat.

 

Vergabe der Planungsleistungen für den Breitbandausbau

Das Ingenieurbüro Geo Data aus Westhausen hat im Auftrag der Gemeinde den Förderantrag für den Breitbandausbau in Kreßberg vorbereitet. Da in den angrenzenden Ortschaften der Nachbargemeinde Crailsheim ebenfalls noch kein flächendeckendes Höchstgeschwindigkeits­netz ausgebaut ist, wird Kreßberg federführend für die Teilorte Lohr, Mittelmühle, Oßhalden, Schüttberg und Wegses den Ausbau gegen Kostenersatz mit organisieren. Mit der Stadt Crailsheim wurde eine entsprechende interkommunale Vereinbarung getroffen. Die Maßnahme wird mit einer Fördersumme in Höhe von 2.508.725 Euro vom Land unterstützt.

Die Firma Geo Data hat nun ein Honorarangebot für die gesamten Planungsleistungen (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauoberleitung) für die Breitbanderschließung im gesamten Gebiet vorgelegt – die Gesamtsumme für diese Leistungen liegt bei 717.142,90 Euro.

Da dieser Betrag der Verwaltung sehr hoch erschien, wurde noch ein zweites Angebot eingeholt, das in der Kürze der Zeit allerdings noch nicht ausgewertet und verglichen werden konnte. Die Frage war, ob die Verwaltung ermächtigt werden sollte, die Leistungen nach Prüfung beider Angebote zu vergeben, oder ob bis zur nächsten Sitzung mit der Vergabe gewartet werden soll. Letztendlich wurde die Vergabe auf die Januar-Sitzung vertagt.

 

Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2018

Die Veranstaltungen „Kreßberger Frühling“ und „Kreßberger Herbst“ sind mittlerweile schon fest im Jahresablauf etabliert. Damit an den jeweiligen Wochenenden nicht nur die Ausstellung stattfindet, sondern auch Beratung und Verkauf zulässig ist, müssen die verkaufsoffenen Sonntage jeweils vom Gemeinderat durch eine Satzung festgelegt werden. Als verkaufsoffene Sonntage wurden für das kommende Jahr der 08. April und der 28. Oktober 2018 festgelegt. Die entsprechende Satzung nach § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung ist in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

 

Annahme von Spenden

Für die Kindergärten und die Schule gingen wieder verschiedene Spenden vom Round Table, von der VR-Bank Dinkelsbühl und vom Waldtanner Volkstheater ein. Der Gemeinderat genehmigte die Annahme aller Spenden.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende gab verschiedene in letzter Zeit nichtöffentlich gefasste Beschlüsse bekannt.

Außerdem wies er auf verschiedene Termine hin.

Des Weiteren gab er bekannt, dass ein Bürger der Gemeinde einen Normenkontrollantrag gegen den Teil-Flächennutzungsplan zur Windkraftnutzung gestellt hat.

Aus dem Gemeinderat wurden sanierungsbedürftige Siedlungsstraßen angesprochen – diese sollten nach Ansicht des Vorsitzenden allerdings erst nach der Verlegung des Gasnetzes saniert werden.

Der stellvertretende Bürgermeister Ulrich Bayer sprach zum Jahresabschluss allen Mitarbeitern und Bediensteten der Gemeinde Kreßberg und ihrer Einrichtungen im Namen des Gemeinderats seinen Dank für die geleistete Arbeit aus. Durch die harmonische Zusammenarbeit und das Engagement der Mitarbeiter werde sehr gute Arbeit geleistet. Bürgermeister Robert Fischer, der im Jahr 2017 sein 20. Jubiläum als Bürgermeister der Gemeinde hatte, dankte er ebenfalls für die in den letzten 20 Jahren geleistete Arbeit und wünschte ihm auch für die Zukunft weiterhin eine glückliche Hand und viel Erfolg.

 

Verabschiedung von Gemeinderäten

Die Gemeinderäte Alexander Utz und Steffen Müller waren im Laufe des Jahres aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Steffen Müller war in der Sitzung anwesend und wurde von Bürgermeister Fischer nun offiziell verabschiedet. Steffen Müller war von 2009 bis 2017 als Gemeinderat tätig, ehe er durch seinen Wegzug das Mandat aufgeben musste. Der Vorsitzende lies kurz die wichtigsten Entscheidungen und Entwicklungen in dieser Zeit Revue passieren – wie etwa den vergeblichen Kampf um die Werkrealschule, die problematischen Haushaltsaufstellungen (noch 2010 wurde die Vereinsförderung ausgesetzt wegen der finanziellen Schwierigkeiten), Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs, Bau des Feuerwehrhauses Süd in Waldtann, Abwicklung der KSV, Wasser- und Abwasseranschluss Mistlau, Wasserversorgung Schwarzenhorb, Bau und Erweiterung der Kinderkrippe, Bebauungsplan Obere Schanze, und vieles mehr. Steffen Müller bedankte sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und intensive Zeit als Gemeinderat, und betonte, dass er, auch wenn es im Gremium gelegentlich Meinungsverschiedenheiten gab, dennoch mit allen Gemeinderatskollegen immer gut auskam.