Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 02.03.2020 | 05.03.2020

Weiteres Vorgehen beim Bebauungsplanverfahren „Ortsumgehung Bergbronn“

Bürgermeister Robert Fischer hatte bezüglich der Ortsumfahrung Bergbronn für den Gemeinderat keine guten Nachrichten. Die Ortsumfahrung ist nach wie vor nicht in den Generalverkehrsplan aufgenommen, da die Verkehrsbelastung nicht groß genug ist. Und derzeit besteht anscheinend auch keine Aussicht darauf, dass die Ortsumfahrung vom Land gebaut oder zumindest bezuschusst wird.

Er berichtete über den bisherigen Verlauf des Verfahrens:

Bereits im April 2018 hat der Gemeinderat den Vorentwurf zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan „Ortsumgehung Bergbronn“ beschlossen. Im Sommer 2018 fand die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung statt. Die eingegangenen Stellungnahmen waren im Großen und Ganzen im Rahmen dessen, was zu erwarten war - bis auf eine Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart, Außenstelle Ellwangen, in der darauf hingewiesen wurde, dass das Vorhaben nicht förderfähig nach Landesgemeinde­verkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ist, und dass sowohl Planung, als auch Bau und Unterhaltung zu Lasten der Gemeinde Kreßberg gehen würden – obwohl es sich um eine Landesstraße handelt. Dass die Gemeinde die Umgehung aber nicht selbst bauen kann, war von vornherein klar. In einer weiteren Stellungnahme des Regierungspräsidiums, Abteilung Straßenbau, stellte die Behörde klar, dass die Ortsumgehung Bergbronn nicht im Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg enthalten sei und deshalb momentan eine spätere Realisierung des Bebauungsplanes nicht in Aussicht gestellt werden könne.

Aufgrund dieser Stellungnahmen wandte sich der Vorsitzende bezüglich der Ortsumfahrung im Oktober des vergangenen Jahres an verschiedene Abgeordnete des Landtags. Die einzelnen Parteivertreter wandten sich daraufhin an die Abteilung Straßenbau beim Regierungspräsidium und an das Verkehrsministerium.

In dessen Antwortschreiben wird darauf hingewiesen, dass seit 2011 die Straße nicht mehr im Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg enthalten ist, weil damals das Verkehrsaufkommen gering war und der ökologische Eingriff als massiv angesehen wurde. An dieser Stellungnahme hält auch der Landesverkehrsminister fest und bekräftigt gleichzeitig, dass auch bei der nächsten Fortschreibung des Generalverkehrsplanes diese Maßnahme keine Chance auf Aufnahme hätte. Diese Situation ist für den Vorsitzenden mehr als unbefriedigend.

Allerdings ging aus der Antwort des Verkehrsministeriums auch hervor, dass im Jahr 2021 die L 2218 von Westgartshausen bis zur Abzweigung L 1070 (Abzweigung nach Wäldershub) saniert und die L 1010 zwischen Marktlustenau und Bergbronn erneuert werden soll. Durch dieses an und für sich erfreuliche Vorhaben wird der derzeitige Zustand aber festgeschrieben.

Der Vorsitzende erklärte seine Enttäuschung über die erhaltenen Antworten, insbesondere darüber, dass ökologische Belange offensichtlich stärker gewichtet werden, als die Ge­sundheit der der Bürger. Von den örtlichen Abgeordneten vermisse er in dieser Angelegenheit jegliche Unterstützung.

Dennoch sprach er sich in der Sitzung dafür aus, das Bebauungsplanverfahren bis zur Rechtskraft der Planung fortzuführen, auch wenn eine Bauausführung durch die Gemeinde nach derzeitigem Stand nicht finanzierbar ist. Wenn die planerischen Voraussetzungen erst einmal geschaffen sind, ergibt sich später vielleicht doch wider Erwarten die Chance, dass das Projekt einmal realisiert werden kann. Sei es, dass sich die verantwortlichen Personen in den entscheidenden Gremien ändern, oder dass - wie vor einigen Jahren bei der Ortsumgehung Neustädtlein - plötzlich nicht in Anspruch genommene Landesmittel übrig sind (diese Ortsumgehung war ebenfalls nicht im Generalverkehrsplan enthalten).

Er rief die Gemeinderäte und die Zuhörer dazu auf, sich an die hiesigen Abgeordneten zu wenden, und diese auf die Problematik aufmerksam zu machen. Denkbar sind für Ihn auch Aktionen der Bevölkerung, etwa  Parken auf der Fahrbahn. Aktionen wie Traktor-Demos in der Ortsdurchfahrt hält er eher für das letzte Mittel.

Aus der Mitte des Gemeinderats kam der Vorschlag, sich bei anderen Gemeinden, die in letzter Zeit eine Ortsumfahrung erhielten, zu erkundigen, mit welchen Argumenten dies erreicht werden konnte, um damit nochmals auf die Abgeordneten zuzugehen.

Der Vorsitzende schlug vor, die angekündigte Erneuerung der L 1010 zu befürworten, allerdings mit dem Hinweis, die Verlegung der Strecke zwischen Bergbronn und Waldtann auf die in der Flurneuordnung vermessene Strecke zu überprüfen. Dies würde die Streckenlänge verkürzen. Hierzu kam aus der Mitte des Gemeinderats noch die Anregung, die Strecke direkt in Bergbronn nicht auszubauen, sondern schon auf die für die Ortsumfahrung geplante Trasse zu verlegen – als erstes kleines Teilstück dieser Umfahrung. Dies wurde auch vom Vorsitzenden befürwortet.

Zur Sanierung der L 2218 steht der Vorsitzende ebenfalls grundsätzlich positiv, allerdings sollte nicht nur die Fahrbahn erneuert, sondern bei dieser Gelegenheit auch gleich Gefahrenstellen auf Ihre Entschärfung überprüft werden.

Des Weiteren wolle er für die Ortsdurchfahrt Bergbronn nochmals einen Antrag auf Tempo 30 für LKW stellen – zumindest während der Nachtstunden. Eventuell sollte bei einer Ablehnung der Klageweg beschritten werden.

Außerdem möchte Bürgermeister Robert Fischer die hiesigen Abgeordneten und evtl. den Regierungspräsidenten zu Vorortterminen einladen.

Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

Vergabe der Arbeiten zur Erschließung mit Breitband im Bauabschnitt Kreßberg Mitte und Kreßberg Nord (Bauabschnitte Los 2 und 3)

Im Oktober 2018 hat der Gemeinderat die Arbeiten zum Breitbandausbau für die ersten beiden Trassen des Gemeindegebiets (Lose 4 und 5.1: Bereich Marktlustenau bis Bergertshofen und Bergbronn, Gewerbegebiet bis Mistlau) an die Firma Leonhard Weiss GmbH aus Satteldorf zum Angebotspreis von 1.454.335,43 Euro vergeben. Das Los auf Crailsheimer Gemarkung hat die Firma Stark energies aus Ludwigsburg für 869.975,76 Euro erhalten. Für das Los „5.2 Kreßberg Süd“ (Bräunersberg, Schönbronn, Gaisbühl, Vehlenberg, Ruppersbach) wurden die Arbeiten im Juli 2019 an die Firma Lorenz Bau GmbH aus Miltach (Landkreis Cham, Bayern) zum Preis von 925.028,06 Euro vergeben.

Die verbleibenden Ausbaugebiete Kreßberg „Mitte“ (Halden, Rötsweiler, Stegenhof, Hohen­berg, Schwarzenhorb (Überlandverbindungen)) und Kreßberg „Nord“ (Selgenstadt, Waid­mannsberg, Vötschenhof) wurden im Januar 2020 ausgeschrieben. Zur Submission am 07.02.2020 gingen sechs Angebote ein. Günstigster Anbieter war die Firma Riedlberger Bau GmbH aus Schiltberg (Landkreis Aichach-Friedberg), die den Ausbau zu einem Preis von 1.170.968,44 Euro angeboten hat. Das Angebot liegt unter der Kostenberechnung des Ingenieurbüros, das mit 1,47 Mio. Euro für diese Ausschreibung gerechnet hatte. Dem Ingenieurbüro ist diese Firma als zuverlässig bekannt, es empfahl die Vergabe an diesen Anbieter. Der Auftrag wurde vom Gemeinderat wie vorgeschlagen an die Firma Riedlberger Bau GmbH vergeben.

Der geplante Ausführungszeitraum liegt zwischen März und November 2020. Da noch Abstimmungsbedarf wegen der Mitverlegung von Strom- und Wasserleitungen besteht, kann sich der Ausführungszeitraum noch etwas verschieben.

 

Vergabe der Sanierungsarbeiten des Vereinsheims des Ball-Club Marktlustenau e.V.

Da das Vereinsheim auf einem Gemeindegrundstück steht, ist die Gemeinde Eigentümer des Vereinsheims. Daher muss die Vereinsheimsanierung, die über das Sanierungsprogramm „Ortsmitte Marktlustenau“ bezuschusst wird, von der Gemeinde abgewickelt werden.

Die Ausschreibung der einzelnen Gewerke wurde inzwischen im Auftrag der Gemeinde und in Abstimmung mit dem BC Marktlustenau vorgenommen. Aufgrund der zu erwartenden Auftragssummen war eine beschränkte Ausschreibung möglich. Für die elf Gewerke gingen leider nur 19 Angebote (bei 46 Anfragen) ein. Für das Gewerk „Fliesenverlegearbeiten und Natursteinverlegearbeiten“ ging noch kein Angebot ein. Das eingegangene Angebot für Metallbau- und Edelstahlarbeiten konnte nicht geprüft und gewertet werden, da keine Einzelpreise angegeben waren. Diese beiden Gewerke müssen also erneut beschränkt ausgeschrieben werden.

Bei den übrigen Gewerken konnten die Arbeiten in der Sitzung an die jeweils günstigsten Bieter vergeben werden:

Das Gewerk Trennwandsysteme wurde an die Firma Isalit, Aalen, vergeben. Die Installation Heizung/Sanitär führt die Firma Hoffmann & Waldmann, Marktlustenau aus, die Flaschner­arbeiten macht die Firma W. Düsterer, Dinkelsbühl, das Gewerk Dach und Außenwände wurde an Klement Holzbau, Crailsheim vergeben. Für Rodung und Außenanlagen erhielt die Firma Westerfeld, Marktlustenau den Auftrag, und die Beton- und Pflasterarbeiten erledigt die Firma R. Hofmann, Marktlustenau. Fenster und Türen hat die Firma Ohr, Ehingen am günstigsten angeboten, und der Rückbau wurde an die Firma Horst Wagner, Wallhausen vergeben. Materiallieferungen für die Eigenleistungen der Vereinsmitglieder werden von der Firma Ruf, Wilburgstetten bezogen.

Die gesamte Vergabesumme für diese Gewerke beträgt 131.119, 41 € (brutto).

 

Abwägungs- und Auslegungsbeschluss des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau für den Teilflächennutzungsplan „Windenergie Fichtenau-Kreßberg, 1. Änderung“

Die sachliche Teilfortschreibung „Windenergie Fichtenau-Kreßberg“ wurde am 23.11.2016 durch das Landratsamt genehmigt und am 02.12.2016 in den Amtsblättern beider Verbandsgemeinden bekannt gemacht.

Dieser Teilflächennutzungsplan sieht bislang zwei Konzentrationsflächen (A – auf Gemarkung der Gemeinde Kreßberg und B – auf Gemarkung der Gemeinde Fichtenau) vor.

Auf der ausgewiesenen Konzentrationsfläche B (Gemarkung Fichtenau) wurden seitdem drei Windenergieanlagen durch die EnBW Windkraftprojekte GmbH errichtet.

Im Nordosten von Kreßberg (bei Bergertshofen) ist in früherer Zeit bereits eine Windkraftanlage errichtet worden. Sie befindet sich außerhalb der vom Gemeindever­waltungsverband festgesetzten Konzentrationsflächen, hat aber Bestandsschutz.

Der Betreiber dieser Anlage hat Ende des Jahres 2017 ein Normenkontrollverfahren gegen den Flächennutzungsplan eingeleitet. Da man nicht sicher sein kann, wie ein solches Verfahren ausgeht, und ob der bestehende Flächennutzungsplan vor Gericht Bestand hätte, empfahl die Anwältin der Gemeinde, auf den Bestandsschutz der bestehenden Anlage zu reagieren und den Teilflächennutzungsplan Windenergie dahingehend abzuändern, dass die Fläche für die bestehende Anlage in den Flächennutzungsplan aufgenommen wird.

Zuständig für den Flächennutzungsplan ist allerdings nicht die Gemeinde, sondern der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau-Kreßberg, der in seiner Verbandsversammlung am 26.11.2018 den Aufstellungsbeschluss für die entsprechende Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gefasst hat – der Bereich des Windrades soll als eine eigenständige „Konzentrationsfläche C“ neu aufgenommen werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden erfolgten mittels Auslegung in der Zeit vom 22.07. bis 22.08.2019.

Seitens der Behörden aus Baden-Württemberg wurden redaktionelle Vorschläge und Anregungen vorgebracht. Von bayerischer Seite gab es hinsichtlich der Konzentrationsfläche C ablehnende Stellungnahmen, da die Konzentrationsfläche u. a. den bayerischen Mindestabstand (sog. „10-H-Regelung“) nicht einhalten. Die vorliegende Planung kann jedoch keine unterschiedlichen Abstände aus Bayern berücksichtigen, sondern muss im Sinne eines schlüssigen Plankonzeptes die gewählten Abstände unabhängig der Landesgrenze zu Grunde legen. Angeführte Themen wie Schattenwurf und Geräuschentwicklung können erst auf Ebene eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens berücksichtigt werden, wenn ein konkreter Antrag gestellt wird und der genaue Anlagentyp bekannt ist.

 

Dies gilt auch hinsichtlich der Stellungnahmen, die von der beteiligten Öffentlichkeit eingegangen sind. Diese betreffen im Wesentlichen die Themen des Schattenwurfes, Geräuschentwicklung, Artenschutz usw. Hierzu kann erst im Zuge eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine Berücksichtigung erfolgen, wenn der genaue Anlagentyp bekannt ist. Die Tatsache, dass sich in dieser Konzentrationsfläche bereits eine Anlage seit Jahren im Betrieb befindet, deutet darauf hin, dass die angeführten Punkte auch bei einem Repowering der Anlage zu berücksichtigen und zu lösen sind.

Das Thema wurde im Gemeinderat – auch wegen der vorliegenden Stellungnahmen der betroffenen Anwohner – kontrovers diskutiert. Teils würde eine größere Fläche für das bestehende Windrad bevorzugt. Dies würde aber den von der Gemeinde im jahrelangen Aufstellungsverfahren erarbeiteten Kriterien widersprechen. Teils wurde vorgeschlagen, den Anliegern entgegenzukommen und die zusätzliche Fläche evtl. gar nicht aufnehmen. Hierzu wies der Vorsitzende allerdings darauf hin, dass es hier keine große Entscheidungsfreiheit für die Gemeinde gibt – das Landesrecht gibt den Gemeinden vor, dass die Gemeinden Windenergieanlagen in ihren Flächennutzungsplänen „substanziell Raum geben müssen“. Ist dies nicht der Fall, so ist der Flächennutzungsplan angreifbar.

Solange eine Gemeinde keinen rechtsgültigen Flächennutzungsplan hat, sind nicht nur in den von der Gemeinde vorgegebenen „Konzentrationsflächen“, sondern überall dort, wo die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Windenergieanlagen möglich. Aufgrund des unbestimmten Rechtsbegriffs „substanziell Raum geben“ sind generell alle Flächennutzungspläne gefährdet, bei evtl. Gerichtsverfahren aufgehoben zu werden. Bei einer Aufhebung des Flächennutzungsplans durch das Gericht wäre wiederum die Situation gegeben, dass bis zum Inkrafttreten eines neuen Flächennutzungsplanes „Wildwuchs“ bei Windenergieanlagen möglich wäre, weil dann wieder im gesamten Gemeindegebiet Anträge gestellt werden könnten. Daher sollte das Prozessrisiko möglichst gering gehalten werden und in diesem Fall dem Anlagenbetreiber entgegengekommen werden. Wenn das bestehende Windrad aufgenommen wird, würde die Klage zurückgenommen werden.

Daraufhin beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Vertreter der Gemeinde Kreßberg in der Verbandsversammlung anzuweisen, den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu Einwendungen zuzustimmen, und die Fläche C als Konzentrationsfläche für Windener­gieanlagen im sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie Fichtenau-Kreßberg“ zu ergänzen.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Brunnenhäusle in Waldtann

Die Gemeinde hat vor einigen Jahren ein landwirtschaftliches Anwesen in der Kirchstraße, Waldtann, erworben, das inzwischen abgerissen wurde. Auf diesem Grundstück und einem dahinter liegenden Grundstück soll durch Ausweisung einer Klarstellungs- und Ergänzungs­satzung Wohnbebauung ermöglicht werden. Die Fläche soll somit in den baurechtlichen „Innenbereich“ mit einbezogen werden. Größere baurechtliche Festsetzungen sind für dieses kleine Areal nicht erforderlich. Die zukünftige Bebauung muss sich – wie im baurechtlichen Innenbereich üblich - in die Umgebung einfügen. Das heißt, die künftigen Gebäude müssen nach Art und Größe in etwa der vorhandenen Bebauung entsprechen.

Der Gemeinderat stellte den vorgestellten Entwurf der StadtLandIngenieure GmbH, Ellwangen, fest und beschloss, den Satzungsentwurf öffentlich auszulegen.

 

Bekanntgabe des Berichts der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2014 – 2016

Von der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schwäbisch Hall, wurde im letzten Jahr die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Kreßberg überprüft. Prüfzeitraum waren die Haushaltsjahre 2014 – 2016. Der Prüfbericht ist den Gemeinderäten bekanntzugeben.

In dem Prüfbericht bestätigte die Prüferin der Gemeinde, dass sich die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gemeinde positiv entwickelt hat. Investitionen konnten zum größten Teil aus Eigenmitteln gestemmt werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt nur noch etwa 2/3 der Höhe des Kreisdurchschnitts. Insgesamt wurde der Gemeinde Kreßberg ein positives Leistungsniveau bescheinigt. Insbesondere die positive Entwicklung der Gewerbesteuer trug zu der guten Entwicklung bei den Steuereinnahmen bei.

Die Personalausgaben betrugen rund 26 % der Ausgaben im Verwaltungshaushalt, im kreisweiten Vergleich liegt dies noch leicht unter dem Durchschnitt – und das, obwohl es in Kreßberg im Prüfungszeitraum nur gemeindeeigene Kinderbetreuungseinrichtungen gab, die ja besonders personalintensiv sind.

Die Nettoinvestitionsrate der Gemeinde hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, und die allgemeine Rücklage liegt weit über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag. Die Gesamtverschuldung ist weit unterdurchschnittlich.

Es ergaben sich nur wenige Prüfhinweise, die aber nicht so gewichtig waren, dass eine Schlussbesprechung erforderlich gewesen wäre.

Bei der Grundsteuer wurde auf unterdurchschnittliche Hebesätze hingewiesen. Ein Hinweis betraf die Protokollführung im Gemeinderat – allerdings nicht die Protokollführung an sich, sondern lediglich das Fehlen der jeweiligen Entschuldigungsgründe bei abwesenden Gemeinderäten. Des Weiteren wurde die Art der Aktenführung im Personalwesen bemängelt und die fehlenden Stellen- bzw. Dienstpostenbewertungen, sowie der fehlende Geschäftsverteilungsplan und eine über den gesetzlichen Betrag hinausgehende Jubiläumsgabe.

 

Annahme von Spenden

In letzter Zeit waren drei Spenden für die Kinderkrippe, die Kindergärten und die Schule eingegangen, deren Annahme vom Gemeinderat genehmigt wurde.

 

Sonstiges

Der Vorsitzende gab dem Gemeinderat ein Schreiben der Bürgerwind Kreßberg UG bekannt, in dem die Möglichkeit der Beteiligung an den geplanten Windenergieanlagen erläutert wird, und auf eine Informationsveranstaltung am 6. März zu diesem Thema hingewiesen wird.

Des Weiteren gab der Vorsitzende bekannt, dass die geplante Info-Veranstaltung der EnBW zur Breitbandverkabelung Kreßberg Ost wegen des Corona-Virus vorerst abgesagt ist.

Anfragen der Gemeinderäte betrafen ein Gewerbegrundstück in Marktlustenau, die Arztsuche für das Geschäfts- und Ärztehaus Waldtann und die Straßenbeleuchtung Gaisbühl.

 

Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin sprach nochmals die Ortsumgehung Bergbronn und die zukünftige Internetversorgung durch die Netcom an. Auch die Landesstraße zwischen Bergbronn und Waldtann kam nochmals zur Sprache.