Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 30. November 2020 | 10.12.2020

 

Vorstellung der Eckdaten des Finanzplanes für den Haushalt 2021

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen Annemarie Mürter-Mayer wies vorab darauf hin, dass die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 sehr erschwert ist, da die Steuerschätzungen derzeit immer wieder geändert werden.

Die Folgen der Corona-Pandemie machen sich schon im Haushalt 2020 deutlich bemerkbar. Da die Konjunktur in den vergangenen zehn Jahren nur die Richtung nach oben kannte, hat man auch in Kreßberg mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 3,2 Mio. Euro optimistisch geplant. Das Vorauszahlungssoll zeigte bis März 2020, dass es sich zunächst um eine realistische Planung handelte. In den folgenden Monaten kamen jedoch Vorauszahlungskorrekturen auf die Gemeinde zu. Die Gewerbesteuerhochrechnung liegt mittlerweile nur noch bei 1,24 Mio. Euro für 2020. Ein Rückgang beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist ebenfalls noch zu erwarten. Mittlerweile wurden die angekündigten Kom­pensationszahlungen des Bundes an die Gemeinden überwiesen. Die Gemeinde Kreßberg kann sich über rund 730.000 Euro freuen. Das ist jedoch bei Weitem nicht der versprochene Ausgleich aller Einbußen.

Eines steht fest: Das Jahr 2020 wird mit dem stärksten Einbruch der Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik seit der Wiedervereinigung in die Geschichte eingehen. Seitens der Regierung musste man schnell feststellen, dass Vergleiche mit der Finanzkrise 2008/2009 allein schon deshalb hinken, da die aktuelle Krise die ganze Weltwirtschaft betrifft. Renommierte Ökonomen räumen ein, dass eine seriöse Schätzung des Ausmaßes der Krise noch immer nicht getroffen werden kann. Hat man im Frühjahr noch gehofft, dass eine Erholung bereits im zweiten Halbjahr 2020 einsetzt, wurden diese Hoffnungen spätestens mit der Ankündigung eines zweiten „Lockdown-light“ Ende Oktober weitestgehend zerstört.

Die Gemeinden orientieren sich bei ihren Kalkulationen zum Haushalt an den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzung, die bereits für das Jahr 2021 wieder einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts von +4,4 % voraussagen. Die darauf basierenden Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen wurden am 14. Oktober 2020 veröffentlicht und in die Haushaltsplanung der kommenden Jahre eingearbeitet. Auf eine so schnelle Rückkehr der Wirtschaft auf den Wachstumspfad bleibt nur zu hoffen.

Was erwartet uns nun konkret im kommenden Haushaltsjahr?

Zu den bekannten laufenden Einnahmegrößen im Ergebnishaushalt: Erstmals in der Geschichte der Gemeinde Kreßberg können wir 2021 nicht mit Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft vom Land rechnen. 2020 erhielten wir noch 1,79 Mio. € und 2019 1,65 Mio. €. Hintergrund sind die „Wechselwirkungen des Finanzausgleichs“: 2019 hatten wir sensationelle Gewerbesteuer­einnahmen in Höhe von 5,1 Mio. Euro, die sich nun zwei Jahre später negativ auf die Zuweisungen auswirken. 2021 wird mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 1,75 Mio. Euro gerechnet. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer soll im kommenden Jahr bei 2,264 Mio. Euro liegen (2019: 2,245 Mio. €; Ergebnishochrechnung 2020: ca. 2,1 Mio. €).

Zu den laufenden Aufwendungen im Ergebnishaushalt:

Die Umlagen steigen wegen der hohen Einnahmen im Basisjahr 2019 an: Wir müssen bei der Finanzazsgleichsumlage mit Ausgaben in Höhe von 1,8 Mio. Euro rechnen (2019: 1,14 Mio. €; 2020: 1,17 Mio. €). Die Kreisumlage liegt mit 2,37 Mio. Euro (2020: 1,75 Mio. €; 2019: 1,71 Mio. €) ebenfalls deutlich höher als gewohnt, obwohl der Umlagesatz gesenkt wurde. Auch wenn sich diese Situation mittelfristig wieder regulieren wird, so wird schon an dieser Stelle klar, dass 2021 finanziell eines der schwierigsten Jahre für die Gemeinde werden wird.

Notwendige Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen sollen dennoch in gleichem Maße wie bisher fortgesetzt werden. Einen Investitions- oder Unterhaltungsstau zu riskieren ist keine sinnvolle Lösung auf der Suche nach einem ausgeglichenen Haushalt. 353.000 Euro sind für Unterhaltungsmaßnahmen (größter Teil: Straßen- und Feldwege) eingeplant. Die Personalausgaben steigen auf 2,95 Mio. Euro (Plan 2020: 2,76 Mio. €; Ergebnis 2019: 2,61 Mio. €). Hintergrund sind Tarifsteigerungen, die steigende Versorgungsumlage, sowie die Wiederbesetzung einer Stelle für Bauhof und Freibad und weitere 1,5 Erzieherinnenstellen, sowie Essensausgabekräfte in Teilzeit.

Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen liegt bei 1.593.820 Euro (2020: 1.748.420 €). Neben den Grundstücks- und Gebäudeunterhaltungsaufwendungen fallen hierunter der Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern und deren Unterhaltung sowie Mieten und Pachten, die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden (Strom, Wasser, Müll etc.), die Haltung von Fahrzeugen, die besonderen Aufwendungen für Beschäftigte, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Mittagessen Schüler, Kindergartenkinder), Lernmittel und Aufwen­dungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen. Die „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ liegen mit 449.300 Euro (2020: 408.280 €) etwas höher als 2020. Hintergrund sind die anstehenden Wahlen. Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen beispielsweise die sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen, aber auch die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen, sowie sämtliche Geschäftsaufwendungen (Telefon, Büromaterial etc.) und Versicherungen. Zinsaufwand fällt voraussichtlich in Höhe von rund 17.500 € an.

Aufgrund der hohen Umlagen und der ausbleibenden Zuweisungen können wir 2021 keinen Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt erwirtschaften. Vielmehr ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf, denn die laufenden Ausgaben übersteigen die laufenden Einnahmen. Das ordentliche Ergebnis liegt bei -2,54 Mio. Euro; der Zahlungsmittelbedarf (Ergebnishaushalt abzüglich Auflösungen und Abschreibungen) liegt bei 1,76 Mio. Euro. Das bedeutet, dass wir 2021 unsere Abschreibungen, die den Werteverzehr darstellen, nicht wie gefordert erwirtschaften können. 2020 konnten wir noch mit einem Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 2,17 Mio. Euro kalkulieren!

Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen (2021: -3,1 Mio. Euro) sowie der Stand der liquiden Mittel gehören ebenfalls zu den wichtigen Größen des neuen doppischen Haushalts. Die liquiden Mittel werden vor einer Kreditaufnahme zunächst aufgebraucht. Der Stand zum Jahresende ist abhängig von den noch eingehenden Rechnungen/Einzahlungen und wird aktuell auf rund 700.000 Euro geschätzt.

2020 wird die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 1,5 Mio. Euro nicht mehr notwendig werden, da Zuschüsse insbesondere im Bereich der Kanalsanierung und der Fremdwasser­beseitigung nicht genehmigt und die jeweiligen Projekte deshalb nicht angegangen wurden. Wie bereits bei der letztjährigen Planung bekannt war, müssen jedoch 2021 hohe Kreditsummen aufgenommen werden, um die Auszahlungen für anstehende Investitionen leisten zu können. Geplant waren vor der Pandemie 4,6 Mio. Euro für 2021. Tatsächlich werden nun voraussichtlich 4,8 Mio. € zur Finanzierung der Investitionen benötigt.

Die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt belaufen sich auf 8.475.200 € (2020: 10.996.420 €); die Aufwendungen auf 11.017.370 € (2020: 9.628.940 €). Abzüglich der Auflösungen, Abschreibungen und der aktivierten Eigenleistungen ergibt sich ein Saldo von -1.759.260 € (Zahlungsmittelbedarf).

Im investiven Bereich haben wir im kommenden Jahr vier Schwerpunkte.

Der Bau des Ärztehauses verläuft aktuell planmäßig. Der Gemeinderat hat bisher jedoch nur den Rohbau und Teile des Gewerks Heizung und Sanitär, sowie den Aufzug und die Einrichtung der Bäckerei vergeben. Der Innenausbau und die Außenanlagen folgen im kommenden Jahr.

Die Generalsanierung der Halle Haselhof verzögert sich. Deshalb wird dafür 2021 noch mehr als eine Million Euro auszubezahlen sein.

Der Breitbandausbau konnte schneller abgewickelt werden als geplant. 2018 sind wir noch davon ausgegangen, das Projekt bis 2023 zeitlich zu strecken. Entsprechend sind jedoch auch die Ausgaben über einen kürzeren Zeitraum angefallen. 2021 können die Arbeiten in den kleinen Ortsteilen bereits abgeschlossen werden. Die hohe Nachfrage rechtfertigt diese Ausgaben in die Infrastruktur unserer Gemeinde. In den kommenden Jahren werden weiterhin Ausgaben für Leerrohrmitverlegungen beim Gasausbau in den Hauptorten der Gemeinde anfallen, um diese erschließen zu können, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür vorliegen.

Als viertes Großprojekt steht in den kommenden Jahren die Sanierung und Erweiterung der über 40 Jahre alten Sammelkläranlage in Riegelbach für knapp 7 Mio. Euro an. Hierfür erhalten wir einen Zuschuss in Höhe von 3,13 Mio. Euro vom Land. Die restlichen Ausgaben werden über höhere Gebühren über die Abschreibungsdauer zurück in den Haushalt der Gemeinde fließen.

Weitere Investitionsmaßnahmen: Sofern uns der Zuschuss für die Kanalsanierung wie beantragt gewährt wird, werden wir in den kommenden Jahren rund 2 Mio. Euro für Inlinersanierungen bzw. notwendige Kanalauswechslungsarbeiten aufwenden.

Für die Straßenbeleuchtung in Gaisbühl, Selgenstadt und Waidmannsberg werden nächstes Jahr noch Auszahlungen in Höhe von rund 215.000 Euro anfallen.

Für den Erwerb von Grundstücken für die Erschließung von Baugebieten sind 150.000 Euro und für Tauschflächen 75.000 Euro eingeplant. Für Planungskosten des Baugebiets Bergbronner Feld, Brunnenhäusle, Hofwiesen in Bergbronn und Rosenbühl II sowie die Ortsumgehung Bergbronn sind 300.000 Euro vorgesehen.

Die Auszahlung einer ersten Kapitalumlage an den Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark hat sich zeitlich verschoben und ist erneut mit 200.000 Euro eingestellt. Der Straßenendausbau im Gewerbegebiet Rötäcker soll nun für ca. 120.000 Euro angegangen werden, da die restlichen Grundstücke für rund 575.000 Euro verkauft werden können.

Die Schule am Kreßberg erhält 20 Tablets und wird entsprechend dem Medienentwicklungsplan neu verkabelt (Kosten 80.000 Euro). Ein entsprechender Zuschuss in Höhe von 37.000 Euro wurde bereits genehmigt.

Der Bauhof soll ein Streusalzsilo für rund 75.000 Euro erhalten, nachdem das Salz die Bausubstanz der bisherigen Lagerhalle angreift.

In Anbetracht der vielen Investitionen, die mittel- bis langfristig auf uns zukommen, liegt es auf der Hand, dass die Gemeinde nicht nur 2021 Kredite aufnehmen muss. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums (also bis Ende 2024) müssen wir voraussichtlich Kredite in Höhe von über 13 Millionen Euro aufnehmen.

Es ist zu befürchten, dass wir am Ende des Finanzierungszeitraums mit einer voraussichtlichen Pro-Kopf-Verschuldung von 3.055 Euro nur noch wenig Handlungsspielraum haben werden.

Da 2021 Kredite in Höhe von 4,8 Millionen Euro aufgenommen werden müssen, steigt auch die Tilgung in diesem Haushaltsjahr auf rund 280.000 Euro an (2020 wurden 190.000 € getilgt). Der Schuldenstand wird Ende 2021 auf voraussichtlich 5.136.510 € ansteigen. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt damit auf 1.294 €.

Aufgrund der enormen Höhe der geplanten Kreditermächtigungen hat die Kämmerin bereits vorab Kontakt zur Rechtsaufsichtsbehörde aufgenommen. Eine Genehmigung des Haushalts wurde seitens des Landratsamts in Aussicht gestellt.

Bürgermeister Robert Fischer wies darauf hin, dass die mittelfristige Finanzplanung “gewaltige Zahlen“ aufweist – die angenommenen Kreditaufnahmen von rund 13 Mio. Euro seien jedoch der „worst case“. Die Steuereinnahmen seinen vorsichtig geschätzt, und die Ausgaben fallen nur dann in der angenommenen Höhe an, wenn die geplanten Investitionen auch so zügig wie gehofft umgesetzt werden können. Die „mittelfristige Finanzplanung“ ist nach Ansicht des Vorsitzenden ohnehin nicht sehr aussagekräftig, da so weit in die Zukunft nicht genau geplant werden kann, und die mittelfristig geplanten Entwicklungen nur selten tatsächlich so eintreten.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Kostenentwicklung beim Geschäfts- und Ärztehaus hinterfragt und bezweifelt, ob die ursprüngliche Kostenschätzung eingehalten werden kann.

Die drohende Verschuldung der Gemeinde in den kommenden Jahren führte ebenfalls zu Nachfragen – die Frage, ob die Höhe der Schulden die Leistungsfähigkeit der Gemeinde überschreiten wird, machte einigen Gemeinderäten Sorgen.

Nachdem der Haushalt laut Rechtsaufsicht aber genehmigungsfähig ist, ist der Vorsitzende hier zuversichtlich. Die großen Investitionen wie Breitbandausbau oder Kläranlagensanierung sind einfach notwendig. Die großen Summen, die bei der Baulanderschließung anfallen, erhöhen auf der anderen Seite den Wert des Grundvermögens der Gemeinde, und kommen später als Bauplatzerlöse wieder herein, und die Kläranlagensanierung wird über den Abschreibungs­zeitraum über die Abwassergebühren finanziert.

Er erinnerte auch an die achziger Jahre, in denen sich die Gemeinde für die "Herkulesaufgabe" Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung ebenfalls enorm hoch verschuldet hat. Damals betrug die Pro-Kopf-Verschuldung 2.300 DM, was in der damaligen Zeit sehr viel war. Die damals vorgenommenen Investitionen kommen der Gemeinde und den Gebührenzahlern aber noch heute zugute.

Der Haushalt 2021 wird nun aufgrund der vorgestellten Entwurfszahlen geplant und soll in einer der nächsten Sitzungen als Satzung beschlossen werden.

 

Beibehaltung der Höhe des Wasserzinses für das Jahr 2021

Erfreulich ist die alljährliche Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung für das Jahr 2021 ausgefallen: Die Firma Schneider und Zajontz hat diese nach den Vorgaben der Kämmerei erstellt. Dabei hat sich ergeben, dass die Gebührenhöhe pro 1.000 l Frischwasser auch im Jahr 2021 bei 1,90 € netto verbleiben kann. Der Wasserzins ist somit seit 1.1.2018 stabil.

Wie von der Kämmerei vorgeschlagen, beschloss der Gemeinderat, dass der Wasserzins 2021 weiterhin auf 1,90 €/m³ netto festgesetzt wird. Dafür wird eine Kostenüberdeckung in Höhe von 4.000 Euro aus dem Jahr 2016 ausgeglichen.

 

Bauantrag zum Neubau eines Mastrinderstalles auf dem Flurstück 2547 in Mistlau

Ein Landwirt aus Mistlau beabsichtigt, in der Nähe seiner Biogasanlage auf dem Flst. Nr. 2547 einen Stall zur Mast von Rindern mit Futtermittellager zu errichten. Das Gebäude soll 54 m lang und 21,60 m breit werden. Die Firsthöhe wird 8,12 m betragen bei einer Dachneigung von 15°.

Da aus Sicht der Gemeinde Kreßberg gegen das Bauvorhaben keine Bedenken bestehen, stimmte der Gemeinderat zu, das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen.

 

Vergaben für das Geschäfts- und Ärztehaus Waldtann

- Ausbau des Bereiches der zukünftigen Bankräume und Außenanlage -

Bisher ist der Generalübernehmer Butz Baumanagement GmbH mit den Rohbauarbeiten für das Geschäfts- und Ärztehaus beauftragt. Die weiteren Aufträge sind Nachträge zu diesem Auftrag.

Die Außenanlage soll über die Firma Butz von der Fa. FNB Pflaster- und Gartenbau GmbH aus Lehrberg durchgeführt werden. Im Angebotsumfang sind sowohl die Herstellung der Anlagen rund um das Gebäude wie auch die Parkplätze im südlichen Bereich enthalten.

Zusätzlich zum ursprünglichen Plan soll auch eine Überdachung als Carport aufgebaut werden, damit die bereits vorhandenen Photovoltaikelemente wieder angebracht werden können. Die Gesamtkosten für die Außenanlagen belaufen sich auf 284.000,00 €. Laut Beurteilung durch Architekt Andreas Günther befinden sich die Kosten innerhalb des derzeit üblichen Niveaus.

Für den Ausbau der VR-Bank Filiale hat der Generalübernehmer Butz Baumanagement GmbH ebenfalls ein Angebot erstellt. Dieses beinhaltet die Herstellung der Innenwände in Trockenbauweise, die entsprechenden Decken, Glasarbeiten, Schreinerarbeiten, Gipser­arbeiten, Estrich-, Fliesen-, Bodenbelags-, sowie die Malerarbeiten. Nicht enthalten ist die Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation, da mit diesen Arbeiten direkt Handwerksfirmen beauftragt wurden. Die Raumaufteilung wurde gemeinsam mit der VR-Bank geplant.

Die Kosten für die von der Fa. Butz vorzunehmenden Ausbauarbeiten der Bankräume belaufen sich auf 204.650,00 Euro (brutto). Damit die Bauarbeiten weiter fortgeführt werden können, ist die entsprechende Beauftragung des Unternehmens erforderlich. Laut Beurteilung durch Architekt Andreas Günther belaufen sich die Kosten innerhalb des derzeit üblichen Niveaus.

Die Notwendigkeit des Carports wurde nicht von allen Gemeinderäten gesehen. Außerdem wurde nach einem Konzept für die Bepflanzung gefragt – ein solches gibt es allerdings noch nicht.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden Bedenken geäußert, ob die jetzt zu vergebenden Arbeiten nicht hätten ausgeschrieben werden müssen. Das ist jedoch hier nicht zwingend der Fall, da die Gemeinde keinerlei Zuschüsse für das Geschäfts- und Ärztehaus erhält. Die Vergabe an den Generalübernehmer als Nachtrag hat den Vorteil, dass später bei eventuell auftretenden Baumängeln eindeutig klar ist, wer zu haften hat. Bei Vergabe an einen anderen Unternehmer wäre im Zweifel schwer nachzuweisen, wer wofür verantwortlich ist. Auch sei bei einer Ausschreibung nicht gesagt, dass die Angebote, die man dann erhält, um so viel günstiger sind, als die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durch ein Ingenieurbüro kostet.

Der Gemeinderat stimmte schließlich zu, dass die Fa. Butz Baumanagement mit dem Ausbau der VR-Bank Filiale zum pauschalen Angebotspreis von 204.650,00 Euro und mit dem Bau der erweiterten Außenanlagen zum Angebotspreis von 284.000,00 € beauftragt wird.

 

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Brunnenhäusle in Waldtann  

Abwägung und Beschluss zu den Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss

Zum ausgelegten Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Brunnenhäusle in Waldtann sind keine wesentlichen Einwendungen eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend den Empfehlungen des planenden Büros behandelt und teilweise in die Satzung aufgenommen. Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Brunnenhäusle in Waldtann. Die überplanten Flächen sind somit bebaubar gemäß § 34 BauGB.

 

Nachbenennung eines Gutachters für das Gebiet der Gemeinde Kreßberg in den Interkommunalen Gutachterausschuss

Einer der für den interkommunalen Gutachterausschuss Crailsheim vorgeschlagenen Gutachter kann sein Amt aus gesundheitlichen Gründen nun leider nicht wahrnehmen. Deshalb wurde als Nachrücker Holger Bölz aus Waldtann als Gutachter für Kreßberg vorgeschlagen. Die Bestellung muss allerdings durch die Stadt Crailsheim erfolgen.

 

Annahme von Spenden

Seit der letzten Sitzung sind drei Spenden für die Betreuungseinrichtungen der Gemeinde eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden die Notwendigkeit des Ausräumens von Gräben bei Marktlustenau angesprochen, sowie der Mietvertrag mit der Bäckerei im Geschäfts- und Ärztehaus.

 

Eine Bürgerfragestunde fand nicht statt, um die Dauer der Sitzung wegen der Pandemie kurz zu halten.