Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 10.05.2021 | 25.05.2021

Vergabe der Ausführungsplanung zum Anschluss der Kläranlage Wüstenau an die Sammelkläranlage Riegelbach

Die Bürgermeisterin Annemarie Mürter-Mayer berichtete, dass vor Kurzem mit den Arbeiten zur Sanierung und Erweiterung der Sammelkläranlage Riegelbach als erstem Schritt bei der Umsetzung der Abwasserkonzeption begonnen wurde.

Im Oktober 2020 wurde nach erfolgter Planung des Anschlusses der Kläranlage Wüstenau (2. Schritt der Abwasserkonzeption) ein entsprechender Förderantrag beim Regierungspräsidium eingereicht. Die Verwaltung wird in den kommenden Wochen den Bescheid dazu erwarten. Es ist deshalb an der Zeit mit der Ausführungsplanung zu beginnen, um die Arbeiten nach Erhalt der Förderzusage zeitnah ausschreiben zu können.

CDM Smith hatte ein Angebot inkl. exemplarischer Honorarberechnung in Höhe von 167.053,54 € auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure eingereicht. Wie üblich berechnet sich das endgültige Honorar aus den tatsächlich anrechenbaren Kosten der Kostenfeststellung. CDM Smith GmbH wird auch in Zukunft mit dem Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart zusammenarbeiten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Ingenieurleistungen zur Ausführungsplanung und Bauüberwachung des Anschlusses der Kläranlage Wüstenau an die SKA Riegelbach zum Angebotspreis von 167.053,54 € an das Ingenieurbüro CDM Smith zu vergeben.

 

Nachbesetzung von Gremien nach Ausscheiden von GR Rothenberger

Nachdem Gemeinderat Walter Rothenberger zum 31.03.2021 aus dem Gemeinderat ausschied, war ein Nachfolger für die Besetzung in den Gremien zu wählen. Aus den Reihen des Gemeinderates kam der Vorschlag Herrn Niklas Antes als Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rieswasserversorgung, als Stellvertreter in der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Fichtenau und als Vertreter im Stiftungsrat der Bürgerstiftung Kreßberg zu wählen. Für die Stellvertreterstelle im Beirat der Jagdgenossenschaft Kreßberg wurde Herr Karger vorgeschlagen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Vorschlag zur Besetzung der Gremien zu.

 

Verpachtung eines Fischereirechts am Trutenbach / Ruppisbach inkl. Wörsinger Weiher

Die Hauptamtsleiterin Birgit Macho informierte, dass Herr Wörsinger in den 70‘ Jahren den nach ihm benannten Weiher südlich Mariäkappel gebaut hatte. In den letzten Jahren hatten die Nachkommen den Weiher an den Angelsportverein Crailsheim verpachtet. Nun stand Kauf des Weihers durch den Angelsportverein an.

Im Zuge des Grundstückskaufs hatte sich nun herausgestellt, dass Herr Wörsinger zwar Eigentümer des Fischweihers war, aber das Fischereirecht in dem Weiher gar nicht besaß - obwohl damals ausdrücklich der Bau eines „Fischweihers“ genehmigt wurde.

Eine Nachfrage beim Landratsamt hatte ergeben, dass im Verzeichnis der Fischereirechte kein Fischereirecht für Herrn Wörsinger bzw. dessen Nachkommen eingetragen ist und auch im Grundbuch ist nichts dergleichen eingetragen.

Frau Macho erläuterte, dass nach dem Fischereigesetz (§ 4) das Fischereirecht in Gewässern zweiter Ordnung (das sind u.a. Bäche) innerhalb des Gemeindegebiets grundsätzlich der Gemeinde zusteht, wenn nichts anderes im Grundbuch oder im Verzeichnis der Fischereirechte eingetragen ist. Das Fischereirecht in Weihern steht demjenigen zu, dem das Fischereirecht in dem Gewässer zusteht, aus dem der Weiher gespeist wird. Somit hat die Gemeinde das Fischereirecht am Wörsinger Weiher.

Die Verwaltung schlug vor, das Fischereirecht zu einem jährlichen Pachtpreis von 150 € an den Angelsportverein zu verpachten. Verpachtet wird das Fischereirecht im Trutenbach (der unterhalb von Wüstenau Ruppisbach heißt) von oberhalb des Asbacher Mühlweihers bis unterhalb Stöckicher Weiher/Buchweiher mit Zuflüssen (Länge ca. 2,3 km) und damit verbunden das Fischereirecht im Wörsinger Weiher.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 

Erlass einer neuen Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern

Die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Gemeinde Kreßberg war bereits im Dezember 2000 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich hatten sich verschiedene Änderungen ergeben, die eingearbeitet werden sollten. Der Gemeindetag hatte daher eine neue Mustersatzung veröffentlicht.

Beispielsweise wurde schon vor längerer Zeit das Bundesimmissionsschutzgesetz (§22) geändert und festgelegt, dass Lärm von Kinderspielplätzen grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung ist („Regelvermutung“ – in besonderen Ausnahmefällen, etwa in Kurorten oder bei Spielplätzen, die aufgrund ihrer Gestaltung vorwiegend nicht von Kindern sondern von Jugendlichen benutzt wurden, könne etwas anderes gelten). Diese Änderung des BImSchG hatte insbesondere Auswirkungen auf die Regelung „Lärm von Sport- und Spielplätzen“. Des Weiteren wurden in der Bundesimmissionsschutzverordnung für einzelne laute Haus- und Gartengeräte Mittagspausenregelungen getroffen, so dass die generelle Mittagsruhe-Regelung unserer Polizeiverordnung nicht mehr rechtmäßig war.

Die Rechtsgrundlage für eine Alkoholverbotsregelung an öffentlichen Plätzen hatte sich ebenfalls geändert, eine solche Regelung war aber seither in unserer Polizeiverordnung nicht enthalten und nach unserem Ermessen in Kreßberg auch nicht notwendig.

Unter „Ordnungsvorschriften“ wurde in der Mustersatzung bei den Regelungen zum Spielen in Grün- und Erholungsanlagen außerhalb von Kinderspielplätzen eine Änderung vorgenommen. Das Spielen bzw. sportliche Übungen war demnach unzulässig, wenn dadurch Dritte erheblich belästigt werden könnten. Die bisherige Regelung hatte nur auf die Störung der Ruhe Dritter bzw. von Besuchern abgehoben. In Anbetracht der erwähnten Änderung des § 22 BImSchG erschien eine solche Beschränkung auf Lärmbelästigungen fraglich.

Frau Macho erläuterte weiter, dass die Regelung zu Altglassammelbehältern sich nicht aus dem Muster des Gemeindetags ergab, war aber bisher in unserer Polizeiverordnung enthalten. Die Verwaltung schlug vor, diese beizubehalten.

Zur „Hundekotregelung“ – das Verbot, Hundekot auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu hinterlassen, war auch nicht in der Mustersatzung enthalten. In der alten Polizeiverordnung war dieses Verbot enthalten und sollte nach Ansicht der Verwaltung auch wieder aufgenommen werden, damit den betroffenen Landwirten zur Verhinderung dieser Verunreinigungen nicht nur der zivilrechtliche Rechtsweg bleibt.

Im Übrigen hatten sich verschiedene redaktionelle Änderungen ergeben, die eingearbeitet wurden und die Befugnis zum Erlass der Polizeiverordnung ergab sich aufgrund einer Änderung des Polizeigesetzes nun nicht mehr aus den bisher als Rechtsgrundlage genannten Paragraphen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der neuen Polizeiverordnung zu. Der Satzungstext ist in diesem Mitteilungsblatt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ abgedruckt.

 

Ersatzlose Rückgabe des Dorfautos

Vor gut zwei Jahren hatte die Firma Baur rent aus Mutlangen mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde den Versuch eines Carsharingmodells in Kreßberg gewagt. Die Gemeinde hatte sich bei der Ersteinrichtung im Dezember 2019 und den monatlichen Kosten für den laufenden Betrieb beteiligt.

Die Vorsitzende berichtete, dass im Vorfeld zur Sitzung ein Gespräch mit Herrn Baur stattgefunden hatte, da das Auto bei einer Auslastung von 5 % (vor der Pandemie) nicht wirtschaftlich betrieben wurde. Hierzu war eine Nutzung von 20% notwendig. Der Bau der Plattform des E-Autos wurde von Nissan eingestellt. Herr Baur hatte als Alternative einen Ford Kuga Hybrid PHEV (5-Sitzer) im Angebot. Dieser stand der damaligen Argumentation für einen Siebensitzer als Fahrzeug für Vereine und deren Jugendarbeit entgegen. Ein vergleichbares Elektrobusmodell wird Herr Baur erst ab 2024 wieder anbieten können. Des Weiteren müsste die Gemeinde für die Einrichtung des Ford Kuga eine höhere Einrichtungsgebühr und eine deutlich teurere monatliche Systemgebühr bezahlen.

Es bestand Einvernehmen darüber, dass unter den aktuell angebotenen Konditionen das Projekt Dorfauto nicht fortgesetzt wird.

 

Ergebnisse der Verkehrsschau

Am Donnerstag 22.04.2021 fand in Kreßberg die alljährliche Verkehrsschau statt.

Die von der Gemeinde gestellten Anträge wurden bei der Verkehrsschau leider fast alle abgelehnt.

Dies waren:

-       Markierungen mit der Zahl „50“ an verschiedenen Ortseinfahrten

wurde für die Straße Am Schönweiher, Marktlustenau, Ortseinfahrten Bergertshofen (Dorfstraße) und Ortseinfahrten Bergbronn (Dinkelsbühler Straße) beantragt.

Die Hauptamtsleiterin erklärte, dass diese Markierungen laut der Straßenverkehrsbehörde aber nur an Ortseinfahrten mit „atypischer Gefahrenlage“ angebracht werden könnten, was bei den genannten Ortseinfahrten nicht der Fall sei. Das Ortsschild ist überall gut erkennbar, die Straßen sind übersichtlich und die Unfallhäufigkeit war unauffällig.

 

-       Geschwindigkeitsreduzierung auf der Straße Scheräcker Waldtann:

Dies wurde abgelehnt, da bei Durchgangsstraßen und Straßen, die der Erschließung eines Gewerbebetriebs dienen, generell keine Tempo-30-Zone angeordnet werden. Darüber hinaus kam eine Reduzierung auf 30 km/h auch deshalb nicht infrage, weil an dieser Stelle keine besondere Gefahrenlage vorliegt. Allein aufgrund der geringen Straßenbreite ergibt sich eine Anpassung des Tempos entsprechend § 3 StVO.

 

-       Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Marktstraße in Marktlustenau zwischen Einmündungen Kornmarktstraße und Lerchenfeldstraße:

Hier wurde eine Beschilderung mit Tempo-30-Schildern abgelehnt. Frau Macho erläuterte, dass wegen der engen kurvigen Ortsdurchfahrt ohnehin von einem vernünftigen Verkehrsteilnehmer nicht schneller gefahren werde und nach § 3 der StVO auch nicht schneller gefahren werden könne. Auch handelt es sich um eine Durchgangsstraße, für die generell keine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden kann (es sei denn vor einem Kindergarten o.ä.).

 

-       Temporäres Parkverbot während der Winterdienstzeit im Panoramaweg und im Ringweg:

Zeitweise Parkverbote für den Winterdienst könne generell nicht angeordnet werden, da der Zeitraum für die Autofahrer nicht hinreichend klar definiert ist.

Allerdings wurde vonseiten des Straßenverkehrsamts darauf hingewiesen, dass das Parken generell verboten ist, wenn nicht eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m frei bleibt. In diesen Fällen bestehe die Möglichkeit, dass auch ohne Parkverbotsschild ein Bußgeld erhoben oder ein Fahrzeug abgeschleppt werden kann.

 

-       Lediglich der Antrag auf Vorfahrtsregelung in Riegelbach an der Weidelbacher Straße / Einmündung Triebweg wurde angeordnet – der Verkehr auf der Weidelbacher Straße hat jetzt Vorfahrt. Bis jetzt galt dort rechts vor links.

 

-       Außerdem wurden auf Antrag des Landes verschiedene Punkte behandelt, die Radwege betrafen. Im Rahmen des RadNETZ-Programms wurden zahlreiche Strecken als Radwege neu ausgewiesen, darunter zahlreiche Gemeindeverbindungsstraße und Wirtschaftswege. Frau Macho berichtete, dass die vom Land vorgeschlagenen Geschwindigkeitsreduzierungen aber alle abgelehnt wurden.

 

-       Bei einem Wirtschaftsweg zwischen Waldtann und Marktlustenau musste ein Verbotsschild („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) ausgetauscht werden gegen das Verkehrszeichen 260: Verbot für Kraftfahrzeuge, damit Radfahren zukünftig erlaubt ist.

-       In Leukershausen und Mariäkappel werden demnächst auf der L 1066 (Haundorfer Straße bzw. Crailsheimer Straße) einseitig Schutzstreifen für Radfahrer ausgewiesen (beidseitig war dies leider nicht möglich, da hierfür die Fahrbahn zu schmal war) – diese Schutzstreifen verlaufen in der Regel auf der Straßenseite, auf der die Radfahrer bergauf fahren müssten.

 

Die Hauptamtsleiterin berichtete, dass generell vonseiten der Verkehrsbehörde bei den Anträgen auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Sorgfaltspflicht aller Verkehrsteilnehmer nach § 1 Abs. 1 und 2 StVO hingewiesen wurde („Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, beeinträchtigt wird.)“.

 

Annahme von Spenden

Seit der letzten Gemeinderatssitzung ging eine Spende für die Schule in Höhe von 500,00 € für das Schulobstprogramm ein, deren Annahme der Gemeinderat zustimmte.

 

Bekanntgabe aus in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Die Bürgermeisterin Annemarie Mürter-Mayer gab bekannt, dass in der letzten nicht öffentlichen Sitzung beschlossen wurde ein Gewerbegrundstück in Marktlustenau zurückzukaufen und an einen ortsansässigen Gewerbetreibenden weiterzuverkaufen. Außerdem wurde die Stelle im Einwohnermeldeamt mit zwei Teilzeitkräften besetzt.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Die Vorsitzende berichtete, dass die Gemeinde Kreßberg in der Kriminalstatistik des Landkreises Schwäbisch Hall die zweitniedrigste Anzahl an Delikten zu verzeichnen hatte.

Des Weiteren fand am 08.05.2021 ein Impftermin für die über 70-jährigen Bürger in Waldtann statt.

 

Bürgerfragestunde öffentlich

Von den Zuhörern gab es keine Anfrage.