Willkommen bei der Gemeinde Kreßberg
Landtagswahl 2026 - Briefwahl beantragen
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (E-Mail, Brief) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form ab dem 26.01.2026 beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Weitere Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen (PDF)
Neues Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg - das sollten Sie wissen
Zum 1. Januar 2026 ist das neue Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg (LGastG) in Kraft getreten. Ziel der Neuregelung ist es, das Gaststättenrecht zu vereinfachen und Zuständigkeiten klarer zu regeln.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum neuen Landesgaststättengesetz, zu den verschiedenen Anzeigepflichten, Voraussetzungen und zu Fristen:
Factsheet für Gewerbetreibende (PDF)
Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Informationen zum Online-Ausweis
Ab sofort können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises und Reisepasses online nachverfolgen:
Wohnsitzanmeldungen auch digital möglich
Ab sofort können Sie bei der Gemeinde Kreßberg Ihren neuen Wohnsitz digital ummelden.
Unter folgendem Link gelangen Sie zur Online-Anmeldung:
https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Aktuelle Informationen zum Breitbandausbau
Gemeindejubiläum - 50 Jahre Kreßberg
Amtliche Bekanntmachungen
- Einladung zur Gemeinderatssitzung (PDF) - 06.02.2026
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026 (PDF) - 06.02.2026
- Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes "Fichtenau-Kreßberg, 4. Änderung" (PDF) - 05.02.2026
Veranstaltungen
- 18.02.2026
Gemeinsamer Mittagstisch - 20.02.2026
Theater- Zusatzvorstellung - 21.02.2026
Theater - Zusatzvorstellung








