Willkommen bei der Gemeinde Kreßberg

Die Briefwahlunterlagen können wegen der späten Lieferung der Stimmzettel voraussichtlich frühestens ab 07.02.2025 ausgestellt werden.

Die Bearbeitung von Briefwahlanträgen verursacht bei der Gemeindeverwaltung einen deutlich höheren Aufwand als die Urnenwahl. Bitte nehmen Sie die Briefwahl daher nur in Anspruch, wenn dies wirklich notwendig ist (z. B. weil Sie am Wahltag verhindert sind oder wegen körperlicher Gebrechen schlecht zum Wahllokal kommen können). Dadurch wird gewährleistet, dass die Briefwahlunterlagen der Wähler, die auf die Briefwahl angewiesen sind, möglichst frühzeitig zugestellt werden können.

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass durch diesen Appell für niemanden die Ausübung des Wahlrechts erschwert werden soll. Selbstverständlich werden alle Briefwahlanträge bearbeitet. Niemand muss begründen, warum er Briefwahl beantragt. Die Gemeinde Kreßberg begrüßt eine hohe Wahlbeteiligung.

Wenn möglichst viele Wähler zur Urnenwahl gehen, statt Briefwahl zu beantragen, können die Briefwahlanträge umso schneller bearbeitet und die Unterlagen den Wählern zugeschickt werden.

Hier kann der Online-Wahlscheinantrag gestellt werden.

Hinweise bei Umzügen vom 12.01.2025 bis 02.02.2025
Hinweise bei Umzügen ab 03.02.2025

Flyer (PDF)

 

Ab sofort können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises und Reisepasses online nachverfolgen:

Abruf Bearbeitungsstatus

Ab sofort können Sie bei der Gemeinde Kreßberg Ihren neuen Wohnsitz digital ummelden.

Unter folgendem Link gelangen Sie zur Online-Anmeldung:
https://wohnsitzanmeldung.gov.de/