Kleineinleitergebühren
Die Gebühr für die Einleitung des Inhalts von Kleinkläranlagen und Gruben in die öff. Kläranlage beträgt
- bei Kleinkläranlagen: | |
mit Abfuhr: | 38,76 € |
ohne Abfuhr: | 23,42 € für jeden m³ Schlamm; |
- bei geschlossenen Gruben: | |
mit Abfuhr: | 18,36 € |
ohne Abfuhr: | 3,02 € für jeden m³ Entleerungsgut. |
Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. |