Kleineinleitergebühren
Die Gebühr für die Einleitung des Inhalts von Kleinkläranlagen und Gruben in die öff. Kläranlage beträgt
| - bei Kleinkläranlagen: | |
| mit Abfuhr: | 38,76 € |
| ohne Abfuhr: | 23,42 € für jeden m³ Schlamm; |
| - bei geschlossenen Gruben: | |
| mit Abfuhr: | 18,36 € |
| ohne Abfuhr: | 3,02 € für jeden m³ Entleerungsgut. |
| Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. | |