Kleineinleitergebühren

Die Gebühr für die Einleitung des Inhalts von Kleinkläranlagen und Gruben in die öff. Kläranlage beträgt

- bei Kleinkläranlagen:
mit Abfuhr:38,76 €
ohne Abfuhr:23,42 € für jeden m³ Schlamm;
- bei geschlossenen Gruben:
mit Abfuhr:18,36 €
ohne Abfuhr:3,02 € für jeden m³ Entleerungsgut.
Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.