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Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im einzelnen beträgt:

1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit1
2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit1,25
3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit1,5
4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75
5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0
Wasserversorgungsbeitrag:1,25 €/m² Nutzungsfläche
Abwasserbeitrag:  
Kanal 1,90 €/m² Nutzungsfläche
Klärwerk 1,85 €/m² Nutzungsfläche