Kommunale Wärmeplanung
Erste Ergebnisse jetzt einsehbar
Die kommunale Wärmeplanung ist das strategische Instrument, mit dem die Gemeinde Kreßberg ihre Wärmeversorgung der Zukunft plant. Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Gemeinde über die ersten Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung informieren.
Es geht um Klimaschutz und eine bezahlbare Wärmeversorgung.
Wärme ist ein zentraler Faktor für den Klimaschutz. Ein großer Teil der CO₂-Emissionen entsteht durch das Heizen von Gebäuden mit Gas und Öl. Die Preise für Gas und Öl werden in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen. Neben allgemeinen Marktpreisentwicklungen tragen auch gesetzliche Vorgaben wie die CO₂-Bepreisung dazu bei, dass fossile Brennstoffe zunehmend teurer werden.
Wer frühzeitig auf klimafreundliche Alternativen wie bspw. Wärmepumpen, z.B. auch mit Kombination von Photovoltaik auf dem eigenen Dach, oder (Nah)Wärmenetze umsteigt, kann langfristig gesehen nicht nur Kosten sparen, sondern grundsätzlich auch bis zu einem gewissen Grad unabhängig von Preisschwankungen des Marktes werden.
Aktueller Stand der kommunalen Wärmeplanung
Die Bestands- und Potenzialanalyse geben einen Überblick über den aktuellen Stand der Wärmeversorgung in der Gemeinde sowie über mögliche zukünftige Potenziale für erneuerbare Energien. Es handelt sich um vorläufige Ergebnisse, die im weiteren Verlauf des Planungsprozesses noch überarbeitet und verfeinert werden können.
Die Gemeinde Kreßberg lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich mit den Ergebnissen der Wärmeplanung vertraut zu machen und sich aktiv in den weiteren Prozess einzubringen. Rückmeldungen und Anregungen sind willkommen und können über die Kontaktadresse beim Klimazentrum des Landkreises Schwäbisch Hall eingereicht werden.
Im Prozess der kommunalen Wärmeplanung wird es weitere Veranstaltungen geben, in denen die Wärmeplanung erläutert wird und Bürgerinnen und Bürger Feedback geben können. Über die genauen Termine informiert die Gemeinde rechtzeitig.
Klimazentrum Landkreis Schwäbisch Hall
Frau K. Vogel
vogel@klimazentrum-sha.de
Terminvorschau
Bürgerinformationsveranstaltung der kommunalen Wärmeplanung
Wann?
23.07.2026, 17:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr
Wo?
Sport- und Festhalle Satteldorf, Barenhalder Straße 5, 74589 Satteldorf
Veröffentlichung zur Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung

Die Eignungsprüfung nach §14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist einer der ersten Schritte, der zu Beginn und zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans von Kreßberg erarbeitet wird. Das Ziel dieser Eignungsprüfung ist, Teilgebiete in Kreßberg zu identifizieren, welche „verkürzt“ und somit ohne tiefere Betrachtung behandelt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff- noch für ein Wärmenetz eignet. Dieser Analyseschritt erfolgt in einem sehr frühen Stadium der Planung, unter Zuhilfenahme von lokalem Fachwissen der Kommune, der Gemeindewerke sowie dem beauftragten Dienstleister zur Erstellung des Wärmeplans analysiert.
Aus der Analyse entsteht ein erster Entwurf zur Gebietseinteilung, die sogenannten Teilgebiete. Dieser Entwurf kann sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung und v.a. unter Berücksichtigung der vorliegenden energetischen Bestandssituation der Gebäude, noch verändern.
Aus der Eignungsprüfung ergibt sich, dass für alle Teilgebiete in Kreßberg eine "normale" und nicht verkürzte Wärmeplanung durchgeführt wird. Dadurch kommt allen Teilgebieten eine genaue Betrachtung auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung zuteil, sodass Bestands- und Potenzialanalyse in vollem Umfang über alle Teilgebiete erfolgt, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dies dient vor allem auch der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilgebiete auf der Gemarkung der Gemeinde Kreßberg.
Die kommunale Wärmeplanung dient der Kommune als strategisches Konzept für die Transformation hin zu einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2040. Eine rechtsverbindliche Aussage, welche Art der Wärmeversorgung in den kommenden Jahren für die Bürger*innen, je nach Lage des eigenen Wohnsitzes, zur Verfügung steht, geht aus der kommunalen Wärmeplanung jedoch nicht hervor. Der Wärmeplan gibt der Kommune Wege, Zahlen sowie Handlungsempfehlungen in Form von Maßnahmen an die Hand. Aus der Wärmeplanung als informelle Planung geht keine Pflicht (s. § 27 WPG) hervor, Wärme- oder ggfs. auch Wasserstoffnetze tatsächlich umzusetzen. Dies muss nach Abschluss der Wärmeplanung im Einzelfall detailliert geprüft werden. Die Kommune bekommt durch den Wärmeplan ein abgestimmtes Zielszenario mit Annahmen zum Wärmebedarf bis 2040 sowie einen Maßnahmenkatalog mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels an die Hand.
Verwendete Daten zur Durchführung der Eignungsprüfung:
- Lokales Fachwissen aus der Gemeindeverwaltung und dem Klimaschutz
- Auswertung von Luftbildern
- Zuhilfenahme von ALKIS Daten der Gemeinde Kreßberg
- Fachwissen / Expertise des beauftragten Dienstleisters zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung
