Hallengebühren
(1) Benutzung der Hallen
A) Hallenmiete ohne Küche
A.1) Halle Haselhof 160,00 € (zzgl. Zuschlag bei Familienfeiern 120,00 €)
A.2) Halle Waldtann 150,00 € (zzgl. Zuschlag bei Familienfeiern 112,50 €)
A.3) Halle Marktlustenau (alt) 140,00 € (zzgl. Zuschlag bei Familienfeiern 105,00 €)
A.4) Halle Marktlustenau (neu) 180,00 € (zzgl. Zuschlag bei Familienfeiern 135,00 €)
B) Hallenmiete mit Küche
B.1) Halle Haselhof 290,00 € (zzgl. Zuschlag bei Familienfeiern 217,50 €)
B.2) Halle Waldtann 280,00 € (zzgl. Zuschlag bei Familienfeiern 210,00 €)
B.3) Halle Marktlustenau (alt) 260,00 € (zzgl. Zuschlag bei Familienfeiern 195,00 €)
B.4) Halle Marktlustenau (neu) 340,00 € (zzgl. Zuschlag bei Familienfeiern 255,00 €)
Hinweis: Bei der Miete und den Nebenkosten für die Gemeindehalle Waldtann und die Turn- und Festhalle Haselhof kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
C) Stromkostenersatz
Bei Veranstaltungen in den Hallen sind zusätzlich zur Hallenmiete die entstehenden Stromkosten der Gemeinde zu ersetzen. Der Kostenersatz beläuft sich auf 0,40 € je Kilowattstunde.
D) Heizkostenpauschale
Bei Veranstaltungen in der Zeit vom 01.10. - 30.04. eines jeden Jahres wird eine Heizkostenpauschale von 65,00 € pro Tag für jede Halle erhoben. Außerhalb dieses Zeitraumes, wenn die Räumlichkeiten auf Wunsch des Veranstalter beheizt werden.
E) Reinigungspauschale
Für die Reinigung der Hallen wird eine Pauschale von jeweils 70,00 € erhoben.
F) Miete für mobile Bühne neue Halle Marktlustenau
Für die Nutzung der mobilen Bühne in der neuen Halle Marktlustenau wird eine Miete von 100,00 € erhoben.
G) Hallenmiete für Familienfeiern
Für Familienfeiern erhöhen sich die Gebühren nach Ziff. 1 A bzw. 1 B um 75 %.
Außerdem wird vorab eine Kaution von mind. 150,00 € erhoben.
I) Stundenweise Vermietung
Nicht in Vereinen organisierte Gruppen erhalten die Hallen für sportliche Zwecke zu einem Preis von 15,00 € pro Stunde.
(2) Benutzung Vereinsräume Haselhof und Marktlustenau
A) Miete für Vereinszimmer ohne Bewirtschaftung
A.1) Vereinszimmer Haselhof 60,00 €
A.2) Vereinszimmer Marktlustenau 60,00 €
B) Miete für Vereinszimmer mit Bewirtschaftung
B.1) Vereinszimmer Haselhof 120,00 €
B.2) Vereinszimmer Marktlustenau 120,00 €
Hinweis: Bei der Miete und den Nebenkosten für die Turn- und Festhalle Haselhof kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
C) Stromkostenersatz
Bei Veranstaltungen mit Bewirtschaftung ist neben der Miete ein Stromkostenersatz zu entrichten. Der Kostenersatz beläuft sich auf 0,40 € je Kilowattstunde.
D) Heizkostenpauschale
Bei Veranstaltungen in der Zeit vom 01.10. - 30.04. eines jeden Jahres wird eine Heizkostenpauschale von 20,00 € pro Tag für jedes Vereinszimmer erhoben. Außerhalb dieses Zeitraumes, wenn die Räumlichkeiten auf Wunsch des Veranstalter beheizt werden.
E) Reinigungspauschale
Für die Reinigung der Vereinszimmer wird eine Pauschale von jeweils 30,00 € erhoben.
(3) Einzelfallregelung
Im Einzelfall kann der Bürgermeister eine abweichende Gebühr nach den Ziffern 1 und 2 festsetzen.
(4) Miete für den Trainings- und Übungsbetrieb
Für den Trainings- und Übungsbetrieb in den Hallen und Vereinszimmern wird von den Benutzern eine Miete von 4,00 € pro Stunde erhoben. Aus Vereinfachungsgründen wird diese Miete als Jahresmiete von den Benutzern erhoben. Grundlage für die Gebührenfestsetzung ist das Benutzerbuch der jeweiligen Halle.
(5) Brandwache - Bestuhlung, mobile Bühne
a) Brandwache
Wird von der Gemeinde eine Brandwache für erforderlich gehalten, werden pro Mann und Stunde 15,00 € erhoben.
b) Bestuhlung, mobile Bühne
Werden Tische und Stühle oder die mobile Bühne nicht selbst vom Veranstalter aufgestellt, werden als Lohnersatz pro Stunde 45,00 € erhoben.
Bei sonstigen Arbeiten des Hausmeisters wird ein Lohnersatz von 45,00 pro Stunde erhoben.
(6) Kostenersatz für Sachbeschädigungen
Der Gebührenschuldner hat für sämtliche Sachbeschädigungen an beweglichen und unbeweglichen Einrichtungsgegenständen die Wiederbeschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu tragen.