Kleineinleiterabgabe
Die Kleineinleiterabgabe ist zu bezahlen bei Grundstücken, die nicht an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen sind, und auf denen Abwasser anfällt.
Die Abgabe beträgt je Einwohner/Jahr 27,10 €.
Die Kleineinleiterabgabe ist zu bezahlen bei Grundstücken, die nicht an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen sind, und auf denen Abwasser anfällt.
Die Abgabe beträgt je Einwohner/Jahr 27,10 €.
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