Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Bergbronner Feld, 1. Änderung und Erweiterung" in Waldtann | 01.12.2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Kreßberg hat am 21.11.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a und § 13b BauGB den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Bergbronner Feld, 1. Änderung und Erweiterung“ gefasst.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren zur Wiedernutzbarmachung von Flächen gem. § 13 a BauGB und zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB. Somit kann auf einen Umweltbericht verzichtet werden.

Mit dem Bebauungsplan „Bergbronner Feld, 1. Änderung und Erweiterung“ soll dringend benötigter Wohnraum im Ortsteil Waldtann durch Umnutzung einer nicht mehr benötigten gewerblichen Baufläche geschaffen werden.

 

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 21.11.2022, gefertigt durch das Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen.
Das geplante Baugebiet hat eine Größe von ca. 1,7 ha und umfasst die Flurstücke mit den Nummern 541, 542, 552, 553, 554 und 555 sowie Teilflächen der Flst. 538 (Graben), 546 (Kirchstraße), 556 und 1077 (Graben). Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

  

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Bergbronner Feld, 1. Änderung und Erweiterung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13 b BauGB wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Kreßberg, den 22. November 2022

 

gez.

Mürter-Mayer, Bürgermeisterin

Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Bergbronner Feld, 1. Änderung und Erweiterung" in Waldtann