Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 16.04.2018 | 18.04.2018

Bebauungsplan „Interkommunaler Gewerbepark Bergbronn“

Vorstellung des Vorentwurfs und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung

Die Gemeinden Fichtenau und Kreßberg beabsichtigen in Bergbronn ein interkommunales Gewerbegebiet zu entwickeln. Dazu haben sie den Zweckverband „Gewerbepark Kreßberg-Fichtenau“ gegründet. Die mittlerweile rechtskräftige Verbandssatzung sieht vor, dass Träger der Planungshoheit die Gemeinde Kreßberg ist. Sie handelt mit Zustimmung der Gemeinde Fichtenau.

Das Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall hat für das künftige Gewerbegebiet einen Vorentwurf mit zwei Varianten gefertigt, die dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt wurden. Zunächst war zu entscheiden, mit welcher der Varianten in das weitere Verfahren gegangen wird. Der Gemeinderat Fichtenau behandelte das Thema gleichzeitig.

Der Vorsitzende betonte, dass man sich derzeit noch ganz am Anfang des Verfahrens befindet. Durch die während des Beteiligungsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse kann sich am Entwurf noch viel ändern. Derzeit wird ein Lärmgutachten erstellt, dessen Ergebnis ebenfalls die weitere Planung beeinflussen kann. Die Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung eingehen, werden vom Gemeinderat behandelt. Er entscheidet, inwiefern der Entwurf dadurch geändert wird. Daraufhin wird der überarbeitete Entwurf mit allen Anlagen und Informationen zu Umweltbelangen öffentlich ausgelegt. Die Bürger und Behörden haben nochmals Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Erst danach kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

Überplant wird eine Fläche von knapp 10 ha. Bürgermeister Robert Fischer erläuterte die im Entwurf vorgesehenen Festsetzungen. Beide Varianten des Bebauungsplanentwurfs sehen die verkehrsmäßige Erschließung durch einen Abzweig von der L 2218 an der nord-östlichen Ecke des überplanten Gebietes auf Höhe der Einmündung nach Gaisbühl vor. Dort soll ein Kreisverkehr entstehen, an dem auch die geplante Ortsumgehung von Bergbronn beginnt. Bei beiden Varianten ist eine Eingrünung rund um das Gebiet vorgesehen, und zwar ein 20 m breiter Streifen nach Norden und Osten (zur Landesstraße) sowie nach Westen (Richtung Bergbronn). An der Südseite ist ein 10 m breiter Grünstreifen geplant.

Im Gewerbegebiet selbst ist eine Zonierung vorgesehen. Richtung Bergbronn werden Festsetzungen für kleinere und weniger störende Betriebe getroffen (eingeschränktes Gewerbegebiet mit maximaler Gebäudehöhe 10 m), während im restlichen Gebiet ein normales Gewerbegebiet mit Gebäudehöhen von 12 m bzw. 16 m angedacht ist. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass kein Industriegebiet, sondern ein Gewerbegebiet geplant wird. In Industriegebieten wären wesentlich störendere Betriebe möglich, als in einem Gewerbegebiet.

Die Immissionen, die im Wohngebiet ankommen dürfen, sind gesetzlich geregelt. Betriebe, die sich im Gewerbegebiet ansiedeln möchten, müssen nachweisen, dass diese eingehalten werden.

Sollte das Lärmgutachten, das derzeit erstellt wird, ergeben, dass die Grenzwerte für Lärm überschritten oder nur knapp unterschritten werden, wäre im vorgesehenen Grünstreifen ein Lärmschutzwall möglich. Es wird angestrebt, mit den Immissionen, die im Wohngebiet ankommen, deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten zu bleiben.

Die zwei Varianten des Bebauungsplanentwurfs unterscheiden sich lediglich bei den Erschließungsstraßen. Bei der Variante 1 ist die Erschließung mit Stichstraßen und Wendeschleifen vorgesehen. Für eine später eventuelle erforderliche Erweiterung sind zwei Stichstraßen in südliche Richtung vorgesehen. Diese sind in beiden Varianten identisch. In Variante 2 sind keine Wendeplatten, sondern ein Straßenring vorgesehen. Die Durchfahrt ist in beiden Richtungen möglich. Entlang der Straßen sind auch Parkflächen und einseitige Gehwege vorgesehen.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Wendeplatten, sowohl in Wohn- wie auch Gewerbegebieten, sollte nach Ansicht des Vorsitzenden davon Abstand genommen werden. Häufig wird in diesen Bereich geparkt und wendende Fahrzeuge dadurch behindert. Auch für den Winterdienst sind diese Flächen sehr umständlich zu räumen.

Der Gemeinderat stimmte dem zu und entschied sich für Variante 2 (also die Variante ohne Wendeschleifen). Diese soll als Vorentwurf der Behörden- und Bürgerbeteiligung zugrunde gelegt werden. Die in der Diskussion angeworfenen Fragen – etwa die Höhe der Erschließungskosten oder die Art der Einschränkungen, die im eingeschränkten Gewerbegebiet gelten sollen - können zum jetzigen frühen Planstadium noch nicht benannt werden. Diese ergeben sich erst im weiteren Verfahren

 

 

Bebauungsplan „Ortsumfahrung Bergbronn“

Vorentwurf zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung

In seiner Sitzung am 13. April 2016 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ortsumfahrung Bergbronn“ gefasst. Auf Empfehlung des Kreisplanungs­amtes wurde mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes das Planungsbüro Standlandingenieure GmbH in Ellwangen beauftragt. Dieses Büro hat nun einen ersten Entwurf erarbeitet, welcher Grundlage für die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung sein soll. Vom Planungsbüro war Ingenieur Zorn in der Sitzung anwesend und erläuterte den geplanten Streckenverlauf.

Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt Bergbronn liegt nach den vorliegenden Messungen bei etwa 5000 – 6000 Fahrzeugen am Tag, davon ca. 9 % Schwerverkehr. Es soll allerdings nochmals eine Verkehrszählung stattfinden.

Der Planung liegen die Richtlinien für die Anlage von Landesstraßen zugrunde, in denen beispielsweise je nach Verkehrsbelastung der Straßenquerschnitt, die Straßenbreite und die Breite des Banketts festgelegt sind.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Bau von Landesstraßen nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt, weshalb das Land (also das Regierungspräsidium Stuttgart) bei der Planung ein gewichtiges Wort mitzureden hat.

Die Umgehung soll nach dem nun vorliegenden Entwurf an dem Kreisverkehr, von dem aus das zukünftige Gewerbegebiet erschlossen wird, und auch eine Abzweigung nach Gaisbühl geht, beginnen. Bergbronn wird nördlich umfahren. Eine südliche Umfahrung wurde wegen der Landschaft und aus topographischen Gründen ausgeschlossen.

Im Vorentwurf sind zwei weitere Kreisverkehre bei den Schnittpunkten mit der Kreisstraße nach Schönbronn und mit der Landesstraße nach Waldtann vorgesehen – hierüber muss aber noch entschieden werden, es wären auch Kreuzungen möglich. Wenn die Kreisverkehre kommen, würde der Verkehr auf der Umgehung langsamer fließen.

Die Ortsumfahrung geht in recht großem Abstand um Bergbronn und mündet etwa 350 m vor Bergbronn wieder in die jetzige Landesstraße nach Crailsheim ein. Die Straße von dort direkt nach Bergbronn soll zum Wirtschaftsweg zurückgebaut werden, so dass kein „Abkürzungsverkehr“ durch Bergbronn möglich ist. Durch den großen Abstand zu Bergbronn sind keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Auch werden landwirtschaftliche Flächen im westlichen Bereich nicht durchschnitten, die Straße führt dort am Waldrand entlang.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgestellten Entwurf einstimmig zu und beschloss, das frühzeitige Beteiligungsverfahren auf dieser Grundlage durchzuführen.

 

Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Obere Schanze, 1. Erweiterung, 1. Änderung“

Der Bebauungsplan „Obere Schanze, 1. Erweiterung“ ist rechtskräftig. Beim Grunderwerb hat sich herausgestellt, dass über ein paar Grundstücke ein Wegerecht verläuft. Damit dieses entfallen kann, und um das davon begünstigte Grundstück anderweitig zu erschießen, soll die angedachte Verbindung nach Süden verlegt werden. Im Bebauungsplan ist ein freizuhaltender Streifen für eine spätere Erweiterung des Baugebiets vorgesehen. Diese Anbindung soll nun weiter nach Osten rücken. Die Grundzüge der Planung sind durch diese geringfügige Änderung nicht berührt, weshalb der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert werden kann. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden entfällt, es kann sofort das Auslegungsverfahren stattfinden. Der Gemeinderat fasste den Auslegungsbeschluss einstimmig.

 

Antrag auf immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung zur Durchführung einer Auffüllung

Für das Flst. 1444 (Gemarkung Marktlustenau) bei Gaisbühl, an der Landesgrenze zu Bayern, wurde eine baurechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigung zur Durchführung einer Auffüllung beantragt. Das betreffende Grundstück befindet sich an der Gemeindeverbindungsstraße von Gaisbühl nach Reuenthal. Das Grundstück hat eine Senke, die zur besseren Bearbeitung aufgefüllt werden soll.

Auf diesem Flurstück soll Erdaushub, welcher bei den Bauarbeiten zur Sanierung der A 7 zwischen der Anschlussstelle Neustädtlein und der Buchbachtalbrücke entsteht, eingebracht werden. Der Vorsitzende hatte zunächst Bedenken wegen möglicher Schadstoffbelastungen, die aber in weiteren Gesprächen ausgeräumt werden konnten. Der einzubauende Erdaushub wird vom Auftraggeber, dem Regierungspräsidium Stuttgart, in einem sehr engmaschigen Raster untersucht werden. So können Grenzwertüberschreitungen nahezu ausgeschlossen werden.

Eine zweite Thematik stellt sich noch, da die ca. 8.000 m³, welche die dort eingelagert werden sollen, über die Gemeindeverbindungstraßen, Innerortsstraßen und Feldwege der Gemeinde Kreßberg angefahren werden. Es handelt sich um rund 14.000 Tonnen Erdaushub, welche unsere Straßen sehr stark in Mitleidenschaft ziehen würden.

Die ausführende Baufirma, die Firma Weiss, hat angeboten, die Straßen vor dem Beginn der Einbauarbeiten zu begehen und die vorhandenen Schäden zu erfassen. Neu entstehende Schäden müssten dann von der Baufirma saniert werden.

Eine Zustimmung zur naturschutzrechtlichen Genehmigung und das Einvernehmen zur Baugenehmigung kann nach Ansicht des Vorsitzenden erteilt werden, wenn durch das entsprechende Prüfraster Grenzwertüberschreitungen nahezu ausgeschlossen werden und zwischen der Firma Leonhard Weiss und der Gemeinde Kreßberg eine Vereinbarung für die durch die Baumaßnahmen beanspruchten Wege und Straßen der Gemeinde gefunden wird.

Der Gemeinderat schloss sich dieser Meinung an und stimmte der Erteilung des Einvernehmens zu. Für die Erteilung der Genehmigung ist das Landratsamt zuständig.

 

Geplante Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) als besondere Schutzgebiete

Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) eine Verordnung zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft zu erlassen. Anlass hierfür ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Grundlage für die Errichtung des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes mit der Bezeichnung NATURA 2000 ist, den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt und das europäischen Naturerbe zu bewahren. Gemäß dieser Richtlinie sind die FFH-Gebiete von den Mitgliedstaaten als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Das Regierungspräsidium hat mittlerweile das Bekanntmachungsverfahren eingeleitet und die Unterlagen für die Dauer von zwei Monaten vom 9. April bis zum 8. Juni 2018 öffentlich ausgelegt. Der Verordnungsentwurf kann beim Landratsamt Schwäbisch Hall eingesehen werden. Weitere Informationen sind auch unter der Internetadresse www.ffh-bw.de zu finden.

Die in dem Verordnungsentwurf vorgesehenen Flächen sind schon vor etwa 20 Jahren vom Land Baden-Württemberg als FFH-Flächen gemeldet worden, nun geht es um eine Präzisierung der Flächen und den Erlass der Verordnungen.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Kreßberg gibt es drei Flächen, die davon betroffen sind. Es ist eine kleine Fläche östlich von Gaisbühl, welche unproblematisch ist. Zwei weitere Flächen zwischen Wüstenau, Asbach und L 1010 sowie im nördlichen und östlichen Bereich von Leukershausen sind durchaus problematischer. Diese Flächen behindern z. B. in Asbach ganz klar die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Zukunftsbetriebes, da er sich baulich nur unter schwierigsten Verhältnissen und Verhandlungen erweitern kann.

Auch in Leukershausen wird die bauliche Entwicklung des Ortes durch die Festlegung eines Natur- und Landschaftsschutzgebietes klar eingeschränkt. Aus diesem Grund ist die zukünftige Schutzgebietsverordnung für die Gemeinde Kreßberg in höchstem Maße benachteiligend und einschränkend.

Der Vorsitzende erklärte, er wolle eine Stellungnahme wegen der zu befürchtenden Einschränkungen abgeben. Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.

 

Sonstiges, Bekanntgaben, Anfragen:

- Grundbucheinsichtsstelle Kreßberg

Aufgrund der Notariatsreform hat die Gemeinde ihr Grundbuchamt verloren, und auch das Notariat in Fichtenau existiert nicht mehr. Der Vorsitzende gab jedoch bekannt, dass er weiterhin Ratschreiber ist, Frau Annemarie Mürter-Mayer ist stellvertretende Ratschreiberin, und Birgit Macho Verhinderungsstellvertreterin. Somit ist es weiterhin möglich, Unterschriftsbeglaubigungen und ähnliches auf dem Rathaus machen zu lassen. Außerdem ist im Rathaus Kreßberg eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet, man erhält hier also weiterhin Grundbuchauszüge.

- Anfragen

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angefragt, ob die in Kreßberg geplanten Windräder von Bürgern oder von Wirtschaftsunternehmen betrieben werden. Dies ist für das Genehmigungsverfahren jedoch ohne Belang, weshalb die Investoren der Gemeinde nicht im Einzelnen bekannt sind.

Weitere Anfragen betrafen die Löschwasserversorgung in Tempelhof und in Waldtann, eine Baustelle am „Judenweg“, das weitere Verfahren der Umgehungsstraße Bergbronn, und das Gemeindemitteilungsblatt.

 

Bürgerfragestunde

In der Bürgerfragestunde wurden die Eigentumsverhältnisse und die Nachfrage nach Gewerbeflächen bezüglich des interkommunalen Gewerbegebiets thematisiert.