Sitzungsbericht

Bericht aus der Sitzung vom 16.11.2015 | 16.11.2015

Gründung einer Kommunalen Bürgerstiftung als Stiftergemeinschaft

Verschiedene Gemeinden haben bereits kommunale Bürgerstiftungen für gemeinnützige Zwecke eingerichtet. Von Seiten der Sparkasse Schwäbisch Hall gibt es derzeit ein Angebot an die Gemeinden des Landkreises Schwäbisch Hall, diese bei Einrichtung einer solchen Stiftung im Rahmen einer Stiftergemeinschaft sowohl organisatorisch als auch finanziell zu unterstützen: Die Sparkasse bietet den Gemeinden an, die Hälfte des Mindeststiftungsvermögens – 12.500 € - bei der Neugründung einer kommunalen Bürger­stiftungen beizusteuern. Die Verwaltung des Stiftungskapitals übernimmt die Sparkasse, während über die Verwendung der Mittel der örtliche Stiftungsrat beschließt.

Hans-Joachim Kober von der Sparkasse Schwäbisch Hall war in der Sitzung anwesend und erläuterte die Beweggründe für dieses Angebot und die Vorgehensweise bei Einrichtung einer solchen Stiftung.

Die Zahl der Menschen, die keine Nachkommen haben und möchten, dass mit ihrem Vermögen nach ihrem Ableben etwas sinnvolles geschieht, nimmt zu. Oft besteht die Bereitschaft, das Vermögen an eine Stiftung zu vermachen. Eine kommunale Bürgerstiftung bietet eine gute Möglichkeit für Menschen, die nicht gleich eine eigene Stiftung gründen möchten. Sie können ihr Vermögen oder einen Teil davon als „Zustiftung“ (diese erhöht das Stiftungskapital) oder als Spende – die direkt für den Stiftungszweck eingesetzt wird – zur Verfügung stellen, und so das Vermögen einem guten Zweck in ihrer Heimat zugutekommen lassen.

Der Vorteil einer Stiftung – sofern ein ausreichender Kapitalsockel erreicht wird, dessen Erträge für gemeinnützige Aufgaben aufgewendet werden – ist, dass die Unterstützung dauerhaft gewährleistet ist. Eine Stiftung ist grundsätzlich auf Unendlichkeit ausgelegt. Somit handelt es sich nach den Worten von Hans-Joachim Kober um einen auf Dauer angelegten Finanzierungsweg, der bürgerschaftlichem Engagement neue Handlungsspielräume erschließt. Bürger, die sich engagieren möchten – finanziell oder persönlich durch Mitwirkung im Stiftungsrat – können Verantwortung übernehmen.

Da das Stiftungskapital zu Beginn nicht allzu hoch ist, würde sich die Sparkasse über das Startkapital hinaus noch drei Jahre lang mit Spenden von je 2000 € beteiligen, damit von Anfang an eine spürbare Unterstützung von gemeinnütziger Arbeit möglich ist.

Nach einigen Jahren sollte das Stiftungsvermögen durch Zustiftungen oder Spenden soweit angewachsen sein, dass genügend hohe Erträge für eine sinnvolle Arbeit des Stiftungsrates fließen.

Sollte die Stiftung nicht „ins Laufen“ kommen, so könnte sie auch wieder aufgelöst werden. Dann, so führt Herr Kober aus, müsste der von der Gemeinde eingebrachte Anteil des Stiftungskapitals für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden, der Anteil der Sparkasse würde in diesem Fall an die Stiftergemeinschaft fallen.

Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Aussprache zu, dieses bis 31.12.2015 befristete Angebot der Sparkasse anzunehmen und eine Bürgerstiftung zu gründen. Die Gemeinde beteiligt sich mit 12.500 € am Stiftungskapital. Weiter wurde beschlossen, dass dem noch zu bildenden Stiftungsrat 5 Personen angehören sollen, und dass als Stiftungszweck alle im Einkommensteuergesetz als gemeinnützig aufgeführten Zwecke übernommen werden.

 

Neufestsetzung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung

Das Büro Schmidt und Häuser (Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen) aus Nordheim hat für die Gemeinde die Abwasserkalkulation für den Zeitraum ab 2016/2017 aufgestellt. Da aus den Jahren 2011 bis 2013 durch die damals getätigten Sanierungsmaßnahmen an den Abwasserkanälen noch eine Kostenunterdeckung von 150.000 € besteht, die im kommenden Kalkulationszeitraum auszugleichen ist, muss die Abwassergebühr angehoben werden. Auch hat sich gezeigt, dass die Niederschlagswassergebühr nicht kostendeckend ist. Da es sich bei der Abwasserbeseitigung um eine „kostenrechnende Einrichtung“ handelt, muss grundsätzlich volle Kostendeckung angestrebt werden.

Zur Niederschlagswassergebühr erklärte der Fachbeamte Otto Schwarz auf Nachfrage, dass diese nicht mengenabhängig, sondern flächenabhängig ist. Da die Kosten für die Bereitstellung des Abwasserleitungsnetzes und der Regenüberlaufbecken entstehen, und es für die Kostenstruktur im Prinzip keine Rolle spielt, ob in einem Jahr viel oder wenig Regenwasser durch diese Anlagen hindurchfließt, wirkt sich ein trockener Sommer auch nicht kostenreduzierend aus. Grundlage der Kostenberechnung ist daher nicht die Wassermenge, sondern die versiegelte Fläche, für deren zu erwartendes Oberflächenwasser die Anlagen vorgehalten werden müssen.

Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen neuen Gebühren für Schmutz- und Nie­derschlagswasser zu – die Satzungsänderung ist in diesem Mitteilungsblatt im Wortlaut abgedruckt. Die Niederschlagswassergebühr steigt somit ab 01.01.2016 von 0,27 auf 0,38 €/m² versiegelter Fläche und die Schmutzwassergebühr steigt von 2,89 auf 3,16 €/m³.

 

Neufestsetzung des Wasserzinses

Bei der Wasserversorgung entstand 2014 ein Defizit von 67.000 €. Hinzu kommt, dass die Riesgruppe ihren Wasserbezugspreis, den die Gemeinde zu bezahlen hat, voraussichtlich zum 1.1.2016 um 20 ct/m³ erhöht. Da die Wasserversorgung als kostenrechnende Einrichtung grundsätzlich kostendeckend sein soll, muss die Gebühr erhöht werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten – entweder den Wasserverbrauch je Kubikmeter zu verteuern, oder aber die Grundgebühr. Bisher war die Grundgebühr mit 1,30 € je Monat sehr niedrig.

Die Kostenstruktur bei der Wasserversorgung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Fixkosten den Löwenanteil ausmachen: bei uns sind ca. 60 % der Kosten der Wasserversorgung fest (Kosten für das Leitungsnetz und die Wasserbehälter), während nur 40 % der Kosten mengenabhängig sind. Dies spricht nach Ansicht des Fachbeamten für das Finanzwesen dafür, einen größeren Anteil der Kosten auf die Grundgebühr umzulegen.  

Um den Vorteil, den alle Verbraucher durch eine sichere Wasserversorgung haben, nicht hauptsächlich den wenigen Großabnehmern aufzubürden, kam daher von der Verwaltung der Vorschlag, diesmal nicht die Mengengebühr zu erhöhen, sondern nur die Grundgebühr. Die Kleinabnehmer werden durch die Erhöhung der Grundgebühr proportional stärker belastet. Insgesamt werden die Mehrkosten pro Haushalt bzw. Abnehmer 51,60 € jährlich ausmachen.

Hintergrund dieser Entscheidung, die zunächst ausführlich diskutiert und schließlich mehrheitlich gefasst wurde, ist auch, dass bei einem noch höheren Kubikmeterpreis die Bohrung eines eigenen Brunnens für die Großabnehmer lohnender werden könnte. Wenn jedoch der eine oder andere Großabnehmer wegfällt, würde sich das Wasser für die verbleibenden Abnehmer umso mehr verteuern, da ja die Fixkosten gleich bleiben, und auf eine geringere Wassermenge umgelegt werden müssten. Nach Ansicht des Vorsitzenden ist das Wassersparen somit eigentlich widersinnig: je mehr Wasser abgenommen wird, umso günstiger wird es, und je mehr Wasser eingespart wird, umso teurer wird es im Verhältnis zur abgenommenen Menge.

Im Jahr 2016 kostet das Wasser also wie bisher 2,23 €/m³, die Grundgebühr wird von 1,30 auf 5,60 €/mtl. erhöht. Die beschlossene Änderungssatzung ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

 

Änderung der Hauptsatzung zur Anpassung der Bewirtschaftungsbefugnis

Die Höchstbeträge, bis zu denen der Bürgermeister bzw. die Verwaltung ohne einen Gemeinderatsbeschluss verfügen darf, wurden seit rund 20 Jahren nicht erhöht und sollten daher angepasst werden. Nachdem dieser Punkt in der letzten Sitzung bereits ausführlich vorberaten wurde, gab es hierzu keinen Diskussionsbedarf mehr, und die Änderungssatzung wurde einstimmig beschlossen. Die Satzungsänderung ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

                                                                                                         

Kauf eines Ast- und Heckenschneidgerätes für den Bauhof-Unimog

Für den Unimog konnte kürzlich ein gebrauchtes Frontauslegermähwerk gekauft werden. Was noch fehlte, war ein Ast- und Heckenschneidgerät. Diese Geräte waren nicht als Gebrauchtmaschinen erhältlich, weshalb Angebote für Neugeräte eingeholt wurden. Es gibt zwei Alternativen: entweder ein Lichtraumprofilschneidgerät mit Sägeblättern für rund 10.500 €, oder eine Ast- und Heckenschere. Diese wäre rd. 2000 € günstiger als das Modell mit den Sägeblättern, dennoch wird vom Gemeinderat das teurere Modell bevorzugt, da dieses voraussichtlich leistungsfähiger und weniger störanfällig ist. Die Verwaltung wurde schließlich einstimmig ermächtigt, nach einem Test und Rücksprache mit den Bauhofarbeitern das von diesen bevorzugte Gerät anzuschaffen.

 

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmte zu, dass eine Spende dies Liederkranzes Mariäkappel an den Kindergarten Haselhof in Höhe von 400 € angenommen werden darf.

 

Sonstiges

Der Gemeinderat wurde über einige Änderungen der „Gemeindeordnung“ des Landes Baden-Württemberg informiert, die die Gemeinderäte und die Bürger- / Einwohnerrechte betreffen.

Der Vorsitzende gab bekannt, dass im Staatsanzeiger eine Stelle als Vertreter(in) des Fachbeamten für das Finanzwesen ausgeschrieben wurde, um rechtzeitig vor Eintritt in den Ruhestand eine(n) Nachfolger(in) für Otto Schwarz einzuarbeiten. Der Fachbeamte wies darauf hin, dass auch wegen der bevorstehenden Umstellung auf das neue Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und die dafür erforderliche Vermögensbewertung enorm viel Zusatz-Arbeit auf das Finanzwesen zukommt, die von der / dem neuen Mitarbeiter(in) erledigt werden soll.

Anfragen aus dem Gemeinderat betrafen die Ganztagesschule, die Gestaltung des Friedhofs Marktlustenau, Probleme mit den Glascontainern Waldtann, das Freizeitangebot für Senioren, und Probleme mit dem Laub und den Samen von Ahornbäumen in Marktlustenau, und das Entwicklungskonzept für die Gemeinde.