Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung am 18.11.2019 | 28.11.2019

 

Gründung des Zweckverbandes Breitband Landkreis Schwäbisch Hall und Beitritt der Gemeinde Kreßberg

Der Landkreis Schwäbisch Hall möchte mit den Kreisgemeinden einen Zweckverband gründen, der die Breitbandversorgung in Landkreis vorantreiben soll.

Die Gemeinde Kreßberg ist mit ihrer Breitbanderschließung schon relativ weit, dennoch hält der Vorsitzende den Beitritt zum Zweckverband für sinnvoll. Der Zweckverband wird nicht die Breitbanderschließung selbst, sondern die Abstimmung der Erschließungsarbeiten, Unter­stützung der Kommunen, Zuschussabrechnung und vor allen die Suche nach einem Betreiber in die Hand nehmen. Der Landkreis wird das „Back-Bone-Netz“ (= das „Rückgrat“ der Breitbandnetze der Kommunen) ausbauen, und die Gemeinden bleiben weiterhin für den Ausbau des Netzes in ihrem Gemeindegebiet verantwortlich.

Wenn der Landkreis und die Kreiskommunen gemeinsam einen Betreiber für das Breitbandnetz suchen, wird das Interesse bei den Anbietern sicherlich höher sein und bessere Angebote erbringen, als wenn jede Gemeinde für ihr Gemeindegebiet auf die Suche geht. Momentan hat Kreßberg zwar – gemeinsam mit Fichtenau, Stimpfach und Teilorten von Crailsheim – die Netcom als Betreiber beauftragt, der Vertrag ist allerdings befristet. In acht Jahren muss die Konzession erneut ausgeschrieben werden, und dann wird ein größeres Gebiet mit mehr Anschlussnehmern sich sicherlich vorteilhaft auswirken.

Die Kosten des Zweckverbandes für die Unterstützungsleistungen (200.000 bis 300.000 € jährlich) werden auf die beteiligten Gemeinden umgelegt, für Kreßberg entstünden Kosten von rund 5.000 € jährlich. Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern erhalten eine von insgesamt 61 Stimmen im Zweckverband.

Momentan sieht es so aus, dass sich 29 Städte und Gemeinden (sämtliche Kreisgemeinden mit Ausnahme der Stadt Schwäbisch Hall) am Zweckverband beteiligen wollen. Der Kreistag hat seine Zustimmung zu dieser Konstellation ebenfalls schon gegeben.

Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt zum Zweckverband und dem Entwurf der vorgelegten Verbandssatzung zu.

 

Kalkulation und Festsetzung der Abwassergebühren für 2020 und 2021

Die Abwassergebühren einer Gemeinde müssen kostendeckend kalkuliert werden, wobei die Kalkulation regelmäßig zu überprüfen ist. Überschüsse oder Fehlbeträge müssen jeweils spätestens innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden. In Kreßberg werden die Gebühren jeweils für 2 Jahre kalkuliert und festgelegt.

Momentan beträgt die Abwassergebühr für Schmutzwasser 3,11 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,33 € je m² versiegelter Fläche. Bei der letzten Änderung war die Gebühr aufgrund von in den Vorjahren erzielten Überschüssen von 3,30 €/m³ auf 3,11 €/m³ gesenkt worden, aber schon damals war klar, dass der Preis wieder steigen wird.

Nun liegt die neue Kalkulation des Büros Schmidt und Häuser vor. Daraus ergibt sich, dass es 2017 zu einer Kostenunterdeckung kam, die auszugleichen ist. Die Niederschlagswasser­gebühr muss nicht geändert werden, aber beim Schmutzwasser liegt die kostendeckende Abwassergebühr für die Jahre 2020 und 2021 bei 3,60 €/m³.

Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Anregung, den Anstieg auf zwei Jahre zu verteilen, damit die Gebühr nicht auf einmal so stark ansteigt. Dagegen spricht jedoch, dass in den nächsten Jahren wegen der sehr umfangreichen geplanten Sanierungsarbeiten an den Kanälen und Kläranlagen mit weiteren Kostensteigerungen gerechnet werden muss. Die sich daraus ergebenden höheren Abschreibungen werden zwangsläufig zu weiteren Gebühren­erhöhungen führen. Bürgermeister Robert Fischer wies darauf hin, dass später der Anstieg umso stärker ausfallen wird, falls jetzt auf die Festsetzung kostendeckender Gebühren verzichtet wird.

Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Gebührenhöhe schließlich zu; die entsprechende Satzungsänderung wird in der nächsten Sitzung beschlossen.

 

Kalkulation und Festsetzung des Wasserzinses für 2020

Auch für die Wasserversorgung wurde eine Gebührenkalkulation für das kommende Jahr erstellt. Das Büro Schneider und Zajontz hat die Gebührensituation bei der Wasserversorgung überprüft. Hier besteht allerdings momentan kein Handlungsbedarf. Der Wasserzins ist noch kostendeckend und muss nicht erhöht werden. Es bleibt bei einer Verbrauchsgebühr von 1,90 € / m³.

Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.

 

Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2020

Im Jahr 2020 wird die Gemeinde Kreßberg ihren ersten „doppischen“ Haushalt haben. Die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik soll zum Jahreswechsel erfolgen. Deshalb hatten die Gemeinderäte und die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung auch am vergangenen Samstag eine Schulung im „neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen“. Kern des neuen Systems ist, dass künftig bei den Entscheidungen der Gemeinde von den zu erreichenden Zielen her gedacht wird, und dass die Generationengerechtigkeit / Nachhaltigkeit ein Schwerpunkt ist. Während die Kameralistik den Geldverbrauch eines Jahres im Blick hatte (Einnahmen und Ausgaben wurden einander gegenübergestellt), liegt nun der Fokus auf den zu erwirtschaftenden Abschreibungen, also dem Ressourcenverbrauch. Um nicht auf Kosten künftiger Generationen zu leben, sollen mit den laufenden Erträgen alle laufenden Aufwendungen (incl. Abschreibungen) erwirtschaftet werden.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen ging zunächst auf die Haushaltsentwicklung des laufenden Jahres ein. Größere Überraschungen gab es bis dato nur auf der Einnahmenseite. Das Gewerbesteuersoll liegt mit über fünf Millionen Euro 2,5 Millionen über dem Planansatz. In Abhängigkeit zu den Gewerbesteuereinnahmen verdoppelt sich natürlich auch die Gewerbesteuerumlage. Der Planansatz wird hier um eine halbe Million überschritten. Der Verkauf der Bauplätze im Baugebiet Obere Schanze nahm erst gegen Mitte des Jahres Fahrt auf, weshalb wir noch unter den geplanten Einnahmen liegen. Im Saldo der Veränderungen bleibt eine Gesamtverbesserung des Haushalts 2019 von deutlich über einer Million Euro.

Im Vergleich zur letzten Oktobersteuerschätzung wurden die Erwartungen für 2020 nach unten korrigiert. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland geht von einem langsameren Wirtschaftswachstum aus, als zunächst gedacht. Begründet wird dies mit den Unsicherheiten im Welthandel (Handelsstreit, Brexit) und mit den von der Bundesregierung beschlossenen Steuererleichterungen (z.B. Starke-Familien-Gesetz und Abbau der kalten Progression). Die Orientierungsdaten im Haushaltserlass des Innenministeriums vom 17.10.2019 fallen dennoch positiv aus.

Die Gemeinde Kreßberg kann erneut mit Gewerbesteuereinnahmen auf hohem Niveau rechnen. Die Umlagebelastungen nehmen im Saldo leicht ab. Die enorm hohen Gewerbesteuereinnahmen aus 2019 werden die Gemeinde im Finanzausgleich des Jahres 2021 jedoch sehr hart treffen.

Zu den laufenden Einnahmegrößen im Ergebnishaushalt (dieser entspricht in etwa dem bisherigen „Verwaltungshaushalt“):

Die Schlüsselzuweisungen liegen mit 1,79 Mio. € rund 160.000 Euro über dem Ansatz von 2019 (1,63 Mio. €). Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist im letzten Jahr deutlich angestiegen. Die Prognosen für 2020 bleiben in etwa auf Vorjahresniveau (2,25 Mio. €; 2019: 2,29 Mio. €). Die Gewerbesteuer bleibt stärkste Einnahmeposition mit 3,2 Mio. €. Die Gebühreneinnahmen steigen um ca. 60.000 Euro auf 1,33 Mio. €.

Diese anhaltend hohen Einnahmen sind unerlässlich bei den großen anstehenden bzw. teilweise schon begonnenen Baumaßnahmen.

An laufenden Aufwendungen im Ergebnishaushalt wird folgendes erwartet:

Die FAG-Umlage steigt aufgrund der anhaltend positiven Entwicklung der Gemeinde in den vergangenen Jahren erneut um rund 14.000 Euro. Die Kreisumlage liegt mit 1,75 Mio. € ebenfalls über dem Ansatz aus 2019 (1,72 Mio. €).

2020 werden weiterhin konsequent notwendige Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen fortgesetzt. Der vorgesehene Betrag liegt mit 496.900 Euro deutlich über dem Betrag aus 2019, aber auf Niveau des Jahres 2018. Die Personalausgaben steigen auf 2,76 Mio. € (Vorjahr: 2,61 Mio. €). Hintergrund sind Tarifsteigerungen, sowie die Einstellung eines/r weiterer/n Mitarbeiters/-in im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, im Kindergarten und im Bauhof / Freibad.

Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen liegt bei 1.748.420 €. Neben den Grundstücks- und Gebäudeunterhaltungsaufwendungen fallen hierunter der Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern und deren Unterhaltung sowie Mieten und Pachten, die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden (Strom, Wasser, Müll etc.), die Haltung von Fahrzeugen, die besonderen Aufwendungen für Beschäftigte, besondere Verwaltungs- und Betriebsauf­wendungen (Mittagessen Schüler, Kindergartenkinder), Lernmittel und Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen liegen bei 408.280 €. Hierunter fallen beispielsweise die sonstigen Personal- und Versorgungs­aufwendungen mit 9.000 €, aber auch die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen in Höhe von 33.300 €, sowie sämtliche Geschäftsaufwendungen (Telefon, Büromaterial etc.) mit 139.400 € und Versicherungen (incl. Abwasserabgabe; 112.850 €).

Ein Vergleich zur Kameralistik und damit zum Vorjahr ist aufgrund der teils unterschiedlichen Zuordnung nicht überall möglich und kann erst 2021 wieder erfolgen.

Der Gemeinderat muss sich als Kontrollgremium auch an neue „wichtige Kennzahlen“ gewöhnen. Haben bisher die Zuführung und die Nettoinvestitionsrate als entscheidende Kenngrößen fungiert, so sollte das Augenmerk nun auf den Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts, auf den Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionen sowie den Stand der liquiden Mittel gerichtet werden.

Natürlich ist auch weiterhin die Kreditaufnahme eine bedeutende Größe. Mit 1,5 Mio. € trägt sie 2020 entscheidend zur Finanzierung der Investitionen bei. Der Ergebnishaushalt kann die Abschreibungen (1.408.450 €) wie gefordert erwirtschaften. Der Überschuss des Ergebnis­haushalts sowie die Einnahmen aus Investitionstätigkeit können die hohen Auszahlungen für Investitionen jedoch nicht decken, weshalb 2020 ein Finanzierungsmittelbedarf entsteht. Dieser wird unter anderem durch die vorgenannte Kreditaufnahme gedeckt. Zudem ergibt sich eine Änderung des Stands der vorhandenen liquiden Mittel um -1.697.010 €.

Die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt belaufen sich auf 10.996.420 €; die Aufwendungen auf 9.628.940 €. Abzüglich der Auflösungen, Abschreibungen und der aktivierten Eigenleistungen ergibt sich ein Saldo von 2.171.530 € als Zahlungsmittel­überschuss des Ergebnishaushalts.

Im investiven Bereich sind zahlreiche Maßnahmen geplant. Möglicherweise müssen einzelne Projekte verschoben oder zumindest zeitlich gestreckt werden. Gehörten noch vor rund zehn Jahren Projekte wie „Gasversorgung“, „Wohnraumbeschaffung“ und „Arztpraxen“ nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge, kam es hier zu einem Wandel. Auch vom Breitbandausbau in kommunaler Hand mit einer Mittelbindung von über ca. 5,3 Millionen Euro hat damals noch niemand gesprochen.

Sollen in unserer Gemeinde jedoch keine Standortnachteile eintreten, so gilt es hier in Vorleistung zu treten. Für den bereits in 2017 und 2018 anfinanzierten Breitbandausbau ist deshalb eine weitere Rate mit 1,5 Million Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,25 Mio. Euro sowie für die Leerrohrmitverlegung beim Gasausbau 400.000 Euro eingestellt. Der Gasausbau selbst erfordert einen Zuschuss in Höhe von 620.000 Euro. Hiervon wird die Hälfte schon in 2019 bezahlt. Der Bau des Ärzte- und Geschäftshauses hat sich verzögert. Es wird davon ausgegangen, dass für den ersten Bauabschnitt (insgesamt 3,189 Mio. €) bis Ende 2019 rund 440.000 Euro (für Planung und Tiefbau) anfallen werden. Für 2020 stehen zwei Millionen Euro zur Verfügung. Eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 750.000 Euro ist eingeplant.

Das Ingenieurbüro CDM Smith hat in der letzten Sitzung des Gemeinderats den Sanierungsbedarf in der Kläranlage vorgestellt (6,8 Mio. € Riegelbach; 2,1 Mio. € Anschluss Wüstenau). Daneben beziffert die Kanaluntersuchung vom August 2017 den voraussichtlichen Sanierungsbedarf der Kanäle auf rund 2,39 Mio. Euro. Nachdem ein erster Abschnitt 2019 genehmigt und umgesetzt wurde, wurde für den Rest ein erneuter Förderantrag gestellt. Für Fremdwassersanierungsmaßnahmen werden zusätzlich 881.000 € fällig – sofern der Zuschussbescheid des Landes positiv ausfällt.

Baubeginn für die Sanierung der in die Jahre gekommenen Halle in Haselhof war Anfang Oktober 2019. Die Submission hat hier höhere Preise, als die Kostenberechnung des Architekten ergeben. Für die Generalsanierung muss nun mit rund 2,1 Mio. Euro gerechnet werden. Gefördert wird die Sanierung vom Land durch die Förderprogramme „Ausgleichstock“ und „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ mit insgesamt 843.000 Euro.

Eine Umlage in Höhe von 420.000 Euro an den Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Kreßberg – Fichtenau“ ist ebenso eingeplant, wie die Baulanderschließung der Baugebiete „Brunnenhäusle“ und „Bergbronner Feld“ (beide Waldtann). Für den Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken sind 150.000 Euro vorgesehen.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen Annemarie Mürter-Mayer wies in Anbetracht der vielen Investitionen, die mittel- bis langfristig auf die Gemeinde zukommen, darauf hin, dass nicht nur 2020 Kredite aufgenommen werden müssen. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums werden voraussichtlich Kredite in Höhe von 7,4 Millionen Euro aufgenommen. Der Handlungsspiel­raum der Gemeinde wird aufgrund der aufgezählten Projekte bis zum Ende des Finanzie­rungszeitraums mit einer voraussichtlichen Pro-Kopf-Verschuldung von 1.681 Euro nahezu bis auf null reduziert. Die Gemeinde wird sich dann am Rande ihrer Leistungsfähigkeit bewegen.

Da 2020 Kredite in Höhe von 1.500.000 Euro aufgenommen werden müssen, steigt auch die Tilgung in diesem Haushaltsjahr auf rund 201.000 Euro (2019 tats.: 190.052 €). Der Schuldenstand wird Ende 2020 auf voraussichtlich 2.114.466 € ansteigen. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt damit auf 531 €. Damit sind wir im Vergleich mit den anderen Altkreisgemeinden im Mittelfeld platziert.

Angesichts der hohen Kreditaufnahmen, die in den nächsten Jahren auf die Gemeinde zukommen, erinnerte Bürgermeister Robert Fischer an die 80’er Jahre, als die Verschuldung der Gemeinde nach umfangreichen Investitionen im Wasserversorgungs- und Abwasser­bereich ebenfalls Rekordhöhe erreicht hatte. Davon, dass die Verantwortlichen damals den Mut hatten, diese teuren Investitionen durchzuführen, profitiert die Gemeinde aber noch heute. Ähnlich ist es mit den jetzt anstehenden Maßnahmen wie Breitbandversorgung, Ärztehaus, Ausbau und Sanierung bei der Abwasserbeseitigung oder Schaffung weiterer Plätze für die Kinderbetreuung. Es sind Aufgaben, die erfüllt werden müssen – ein niedriger Schuldenstand nützt den Bürgern nichts, wenn diese Einrichtungen fehlen.

Ob die Maßnahmen allerdings so schnell, wie jetzt vorgesehen, umgesetzt werden können, ist nicht nur eine Frage der Finanzierbarkeit. Auch angesichts der hohen Auslastung der Bauwirtschaft ist fraglich, ob alle Vorhaben so schnell abgearbeitet werden können. Die mittelfristige Finanzplanung vergleicht er daher mit einem „Blick in die Glaskugel“ -  vieles hängt davon ab, ob die Rahmenbedingungen so eintreten, wie man jetzt annimmt.

Aus der Mitte des Gemeinderats gab es noch Fragen zu den Ansätzen für die Verwirklichung des Gewerbegebiets Bergbronn, für den Umbau des alten Grundschultrakts und für den Kindergarten Waldtann, sowie nach der Höhe der Mittel für Grunderwerb. Auf die Frage nach einer „Sicherung“, falls einmal beispielsweise wegen eines unerwarteten Gewerbesteuer­rückgangs der Haushalt nicht mehr ausgeglichen werden kann, verwies der Vorsitzende auf die Unterhaltungsmaßnahmen, bei denen man einen gewissen Spielraum hat.

Der Gemeinderat stimmte schließlich einstimmig der Haushaltsplanung für 2020 zu und beschloss die Haushaltssatzung mit den folgenden Beträgen:

Ergebnishaushalt:

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge                                                            10.996.420 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen                                                  9.628.940 €

1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)                         1.367.480 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge                                                                   0 €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen                                                      0 €

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)                                                 0 €

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)                               1.367.480 €

Finanzhaushalt:

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit               10.392.020 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                8.220.490 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes
     (Saldo aus 2.1 und 2.2)                                                                                        2.171.530 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                  4.227.750 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                 9.395.500 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)                                                      -5.167.750 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
      (Saldo aus 2.3 und 2.6)                                                                                      -2.996.220 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                              1.500.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                200.790 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)                                                 1.299.210 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10)                                      -1.697.010 €

Kreditermächtigung                                                                                                   1.500.000 €

Verpflichtungsermächtigungen                                                                                10.965.940 €

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde festgesetzt auf                                        750.000 €

 

Vergabe der Ausführungsplanung zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Riegelbach

Das Ingenieurbüro CDM Smith aus Crailsheim hat als Grundlage für den Zuschussantrag bereits Planunterlagen erstellt. Nachdem davon auszugehen ist, dass die beantragten Mittel im kommenden Jahr bewilligt werden, sollte nun bereits die Ausführungsplanung vergeben werden. Diese ist Voraussetzung dafür, dass nach Bewilligung der Mittel dann auch zeitnah ausgeschrieben werden kann. Sollten die Mittel wider Erwarten noch nicht bewilligt werden, wären die Aufwendungen für die Ausführungsplanung nicht verloren, da diese dann eben ein Jahr später benötigt wird.

Zur Frage, ob die veranschlagten Kosten von 590.000 € für diese Ingenieursleistungen ange­messen sind, erklärte der Vorsitzende, dass sich diese nach der HOAI richten und es dabei nicht viel Spielraum gibt.

Der Gemeinderat vergab die Ausführungsplanung für die Kläranlage wie vorgeschlagen an das Büro CDM Smith GmbH, Crailsheim.

 

Vergaben für das Geschäfts- und Ärztehaus in Waldtann

Der Bau des Geschäfts- und Ärztehauses wurde bereits an einen Generalübernehmer vergeben. Davon ausgenommen wurden die Aufzugsanlage, die Elektroinstallation und die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation. Diese Gewerke müssen extra vergeben werden.

Für die Elektroinstallation, die in zwei Lose aufgeteilt wurde, gingen vier Angebote ein, wovon das der Firma Elektro-Schachner, Dinkelsbühl, mit insgesamt 69.138,60 € (brutto) das günstigste war.

Die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation wurde in fünf Lose aufgeteilt. An dieser Ausschreibung haben sich nur zwei Firmen beteiligt, und bei allen Losen war die Firma Eichenbrenner, Sulzdorf, die günstigere Bieterin. Los 1 (Heizung-Sanitär-Lüftung für die Flure und Gemeinschaftsbereiche, Angebotssumme 25.309,02 €), Los 2 (Heizung-Sanitär-Lüftung für den Bank-Bereich, Angebotssumme 39.155,62), Los 3 (Heizung-Sanitär-Lüftung Bäckereifiliale, Angebotssumme 21.478,57), Los 4 (Verteilungsleitungen, Angebotssumme 73.556,21 €) und Los 5 (Wärmeerzeugung – Gasbrennwertgerät, Angebotssumme 65.224,84 €) wurden an die Firma Eichenbrenner, Sulzdorf, vergeben.

Auch bei diesem Gewerk lagen die Angebotssummen unter der Kostenschätzung.

Für die Aufzugsanlage gingen von sieben angeschriebenen Firmen nur zwei Angebote ein. Die Firma Konle, die auch den Aufzug im Rathaus gebaut hat, hat mit 52.360 € das günstigere Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat vergab alle Aufträge wie vorgeschlagen an den jeweils günstigsten Bieter.

 

Außerordentliche Tilgung zweier Darlehen

Die Finanzsituation der Gemeinde hat sich 2019 anders entwickelt als geplant. Mittel für Investitionen wie das Ärztehaus oder auch die Sanierung der Halle Haselhof sind nicht so schnell abgeflossen wie geplant. Daher haben wir aktuell eine hohe Summe an liquiden Mitteln in der Gemeindekasse. Andererseits läuft demnächst die Zinsbindung bei einem Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und bei einem Darlehen bei der DG Hyp aus.

Der Gemeinderat stimmte daher zu, die Restsummen in Höhe von 117.624 € und 150.000 € außerordentlich zu tilgen und erst bei Bedarf neue Kredite aufzunehmen.

 

Vereinbarung mit dem BC Marktlustenau zur Sanierung des Vereinsheims im Rahmen des Landessanierungsprogramms

Der BC Marktlustenau denkt schon länger über eine Sanierung des Vereinsheims nach. Das Vereinsheim liegt im Bereich des Sanierungsgebiets „Ortskern Marktlustenau“. Somit besteht nun die Möglichkeit, dass die Maßnahme im Rahmen des Sanierungsprogramms vom Land und von der Gemeinde bezuschusst wird.

Das Vereinsheim befindet sich auf einem Grundstück der Gemeinde. Entsprechend den Förderbedingungen muss der Grundstückseigentümer, also in diesem Fall die Gemeinde, als Auftraggeberin der Sanierung in Erscheinung treten, damit die Maßnahme förderfähig ist.

Die Abwicklung der Maßnahme muss somit über die Gemeinde und deren Haushalt erfolgen. Die Kosten der Maßnahme werden auf rund 150.000,- € geschätzt. Es wird ein Zuschuss durch das Programm „Sanierung Ortsmitte Marktlustenau“ in Höhe von voraussichtlich 54.000,- € vom Land erwartet. Der Zuschussanteil der Gemeinde Kreßberg am Landes­sanierungsprogramm beträgt weitere 36.000,- €.

Die über die Zuschüsse hinausgehenden Kosten und evtl. entstehende unerwartete Mehrkosten wird der BC Marktlustenau der Gemeinde Kreßberg in voller Höhe ersetzen.

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem BC Marktlustenau zu.

 

Anberaumung einer Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Jagdgenossenschaft Kreßberg wird von der Gemeinde verwaltet, weshalb die Einberufung einer Versammlung der Jagdgenossen vom Gemeinderat zu beschließen ist.

Die letzte Versammlung war 2015, und inzwischen sind einige Punkte angefallen, über die die Jagdgenossenschaft Beschluss fassen muss. Deshalb wurde vom Vorsitzenden die Durchführung einer Versammlung am 11. Dezember 2019 vorgeschlagen.

Themen werden sein: Bericht über die vergangenen Jagdjahre, die Anpassung der Satzung der Jagdgenossenschaft an das neue Jagdrecht, die erneute Übertragung der Verwaltung der Jagd für die kommenden sechs Jahre auf den Gemeinderat, die weitere Verwendung des Jagdreinertrags, die Neuwahl der Mitglieder des Jagdbeirats aus der Mitte der Jagdgenossen und die geplanten Jagdverpachtungen 2020 (Revier Marktlustenau 1a) und 2021 (Revier Waldtann).

 

Annahme von Spenden

Für die Feuerwehr und die Kinderkrippe sind in letzter Zeit zwei Spenden eingegangen, die erst nach Zustimmung durch den Gemeinderat angenommen werden dürfen.

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu.

 

Sonstiges, Bekanntgaben, Anfragen

Der Vorsitzende gab zwei in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefasste Beschlüsse bekannt. In der Gemeindeverwaltung wurde eine weitere Stelle im gehobenen Verwaltungsdienst geschaffen, und es wurde eine Beförderung ausgesprochen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden das Auslegen von Werbematerial in den Buswartehäuschen und die Baupflicht bei einem Gewerbegrundstück in Marktlustenau angesprochen. Weitere Themen waren die Förderung des Obstbaumschnittes, welche gut angekommen ist, die Verpachtung von Gemeindegrundstücken, die von der EnBW als Spende neu gesetzten Obstbäume, die Gedenkfeiern zum Volkstrauertag an den Ehrenmalen, sowie der schlechte Zustand einiger Waldwege.

 

Bürgerfragestunde

Ein Bürger interessierte sich für den Stand der Dinge bei der Breitbanderschließung.