Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 15. März 2021 | 25.03.2021

 

Vorstellung der Bäckerei Glück durch Herrn Eberhard Glück

Es ist geplant, den Laden im Erdgeschoss des Geschäfts- und Ärztehauses an die Land­bäckerei Glück, Sulzdorf, zu vermieten. Die Landbäckerei Glück war als einzige Bäckerei trotz der geringen Einwohnerzahl im Ort an der Miete des Ladens in Waldtann interessiert, nachdem sie ja schon bis zum Brand vor einigen Jahren in Waldtann mit einer Filiale vertreten war.

In der Sitzung stellte Eberhard Glück, Inhaber der Bäckerei, den Gemeinderäten und Zuhörern die Bäckerei und ihre 140jährige Firmengeschichte vor. Die Bäckerei wird bereits in vierter Generation von der Familie geführt, und da sein Sohn ebenfalls Bäcker ist, ist die Fortführung auch weiterhin gesichert. Derzeit bestehen 13 Filialen im Landkreis Schwäbisch Hall, und es werden 110 Mitarbeiter(innen) beschäftigt.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erklärt er, dass es neben Backwaren ein Regal mit anderen Lebensmitteln geben wird, allerdings nicht in dem Umfang, in dem es in der alten Filiale der Fall war, sondern nur zur Grundversorgung. Die Öffnungszeiten werden sich nach dem Bedarf richten, momentan ist es geplant, von 6:30 bis 18:00 Uhr zu öffnen, auch Sonntagsverkauf soll es geben. Voraussichtlich werden 5 bis 8 Teilzeitbeschäftigte in Waldtann tätig sein. Es wird einige Sitzplätze geben, auch kleine Mittagsgerichte sind denkbar, wenn der Bedarf dafür vorhanden ist. Er betonte, dass die Landbäckerei Glück eine Handwerksbäckerei ist, die die Teiglinge, die in den Filialen aufgebacken werden, selbst herstellt.

 

Vergabe zur Lieferung der Bestuhlung für die Gemeindehalle Haselhof

Architekt Weinrich stellte den Gemeinderäten zunächst das Farbkonzept für die Gemeindehalle Haselhof vor. Im Gegensatz zu Halle Waldtann, die in kühlen Farben gehalten ist, sollen in Haselhof  – passend zu dem vorhandenen Buche-Parkett – Rottöne eingesetzt werden. Die textile Prallwand wird kirschrot, und für die Bestuhlung sind rot-melierte Bezüge vorgesehen. Die Tischplatten werden dunkelgrau.

Auf Anfrage erklärte Architekt Weinrich, dass grundsätzlich auch Naturmaterialein für die Prallwand und den Bezug möglich wären (etwa Wolle), allerdings mit ca. 80 % Mehrkosten.

Für die Beschaffung der Tische und Stühle wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Günstigster Bieter ist die Firma Kaiser-Möbel in Wendlingen am Neckar, welche bereits die Bestuhlungen der Hallen in Marktlustenau und Waldtann lieferte. Das Stuhl-Modell ist dasselbe, lediglich die Polsterfarben in den drei Hallen unterscheiden sich. Es sind allerdings Farben, die zusammenpassen, man kann also bei Bedarf für größere Veranstaltungen Stühle aus den drei Hallen zusammen aufstellen.

Für die Beschaffung der vorgesehenen 35 Tische und 210 Stühle einschließlich der Transportwagen liegt der Preis bei 30.941,19 €.

Nachdem aus der Mitte des Gemeinderats Bedenken geäußert wurden, ob es genug Tische sind, wurde beschlossen, 40 Tische und 250 Stühle zu bestellen. Einige Tische stehen ja ständig im Vereinszimmer, und im Foyer werden auch oft Tische benötigt, wenn beispielsweise ein Buffet aufgebaut wird. Die Gesamtkosten betragen dann etwa 36.000 €.

Zum Bauablauf erklärte Architekt Matthias Weinrich, dass die Halle Ende Juni fertiggestellt werden wird.

 

Besoldungsrechtliche Bewertung der Bürgermeisterstelle

Durch die Wahl am 31. Januar 2021 wurde eine neue Bürgermeisterin in dieses Amt gewählt. Nach § 42 Abs. 2 der GemO ist der Bürgermeister kraft Gesetzes hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Die Bürgermeister unterliegen somit den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Auch kommunale Wahlbeamte müssen deshalb in eine Besoldungsgruppe des Landes­kommunalbesoldungsgesetzes eingewiesen werden. Davor ist jedoch eine Bewertung der Stelle durch den Gemeinderat notwendig. Diese Bewertung soll sachgerecht durchgeführt werden und insbesondere die Einwohnerzahl und den Umfang und Schwierigkeitsgrad des Amtes berücksichtigen. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass in die Beurteilung nur objektive, also amtsbezogene Erwägungen einbezogen werden dürfen, die sich aus dem konkreten kommunalen Wahlamt (Umfang und Schwierigkeitsgrad des Amtes) ergeben. Subjektive, auf die Person des Amtsinhabers bezogene Gesichtspunkte dürfen in die Einweisungsentscheidung nicht einfließen. Die Einwohnerzahl ist beispielsweise ein erster Anhaltspunkt, zusammen mit weiteren örtlichen Gegebenheiten. Die Einstufung des Amtes gilt für eine vollständige Amtszeit von 8 Jahren und kann während dieser Zeit nicht geändert werden.

Die Gemeinde Kreßberg gehört zur Größenklasse 2000 bis 5000 Einwohner, welcher die Besoldungsgruppen A15 und A16 zugeordnet sind.

Bezüglich der Einwohnerzahl liegt die Gemeinde Kreßberg in der oberen Hälfte. Auch bezüglich ihrer Struktur mit einem großen Gemeindegebiet und zahlreichen Ortsteilen sind viele infrastrukturelle Einrichtungen mehrfach vorhanden. Diese Struktur setzt sich auch im gesellschaftlichen Bereich, z. B. bei den Vereinen fort. Die zukünftigen Anforderungen an den Bürgermeister sind sehr umfangreich und vielfältig. Sowohl im Bereich der Abwasserbeseitigung, wie der Sicherstellung der allgemeinärztlichen Versorgung sowie dem Erhalt und Ausbau der aufgrund der Fläche sehr umfangreichen Infrastruktur stellt das Amt große Anforderungen.

Aus diesen Gründen beschloss der Gemeinderat eine Einstufung der Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde Kreßberg in die Besoldungsgruppe A16.

 

Vergabe der Bauarbeiten für die Herstellung einer Arztpraxis in der Unteren Hirtenstraße 36 in Waldtann

Auslösender Grund für die Errichtung des Gebäudes Untere Hirtenstraße 36 in Waldtann war die Schaffung von Praxisräumen für die allgemeinmedizinische Versorgung der Gemeinde Kreßberg. Das Gebäude ist mittlerweile im Rohbau nahezu fertiggestellt. Nun beginnt die zweite Phase des Innenausbaus. Nach den Bank- und Bäckereiräumen betrifft dies nun die Praxisräume für die allgemeinmedizinische Versorgung.

In den letzten Wochen und Monaten haben mehrere Gespräche der Gemeindespitze mit den örtlichen Ärzten und dem MVZ Crailsheim stattgefunden. Leider haben diese Gespräche noch zu keiner endgültigen Vereinbarung geführt. Allerdings wurde dennoch parallel mit den Gesprächspartnern eine Planung für die Herstellung der Praxisräume durch Architekt Andreas Günther erstellt. Der Plan wurde in der Sitzung erläutert – es sind sechs Behandlungsräume für bis zu drei Ärzte vorgesehen, plus den erforderlichen Nebenräumen, Wartezimmer, Rezeption usw. Es ist ein zusätzlicher abgetrennter Behandlungsraum vorgesehen, der vom Treppenhaus aus zu erreichen ist, für infektiöse Patienten, die nicht mit anderen Patienten in Berührung kommen sollen.

Es wurde ein Angebot vom Generalübernehmer Butz Baumanagement Crailsheim sowie Kostenschätzungen von den Fachplanern für Elektro und Heizung, Lüftung, Sanitär eingeholt. Das Angebot für die Innenausbauarbeiten durch die Fa. Butz Baumanagement beträgt rund 275.000 Euro. Die Kostenschätzungen für die Elektro- und Datenverkabelung liegen bei 114.000 Euro, für Heizung, Lüftung, Sanitär bei 68.000 Euro, und für Lüftung und Klima werden die Kosten auf ca. 50.000 Euro geschätzt. Bei der Ausführung aller o. g. Gewerke entsteht somit ein Kostenaufwand von 507.000 Euro.

Sollten die Gespräche zur Belegung der Praxisräume zu einem positiven Ende geführt werden können, ist eine schnelle Aufnahme der Ausbauarbeiten durch die bereits jetzt am Bauwerk tätigen Unternehmen notwendig. Diese Arbeiten werden voraussichtlich etwa sechs Monate in Anspruch nehmen, und im Herbst sollte die Arztpraxis bezugsfertig sein. Damit nicht auf die nächste Gemeinderatssitzung gewartet werden muss, beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Vergabe der Arbeiten in dem genannten Kostenumfang durch die bereits jetzt an diesem Bauwerk tätigen Unternehmen zu tätigen. Die Vergabe wird allerdings erst erfolgen, wenn die Nutzung der Räumlichkeiten endgültig ausgehandelt ist und die Nutzer (Ärzte und Ärztinnen) feststehen, denn möglicherweise haben diese dann noch Änderungswünsche, die dann noch berücksichtigt werden könnten. Allerdings würde auch schon, wenn die Praxis noch nicht mit gleich mit drei Ärzten belegt werden kann, begonnen werden, in der Hoffnung, dass sich weitere Interessenten finden, wenn die Praxis erst einmal existiert.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erläuterte der Vorsitzende die bisher entstandenen Baukosten und die bisher getätigten Vergaben.  

Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung der an dem Bauwerk Untere Hirtenstraße 36 tätigen Unternehmen zum Ausbau der Arztpraxis mit einem Kostenumfang von rund 507.000 Euro unter den vom Vorsitzenden genannten Voraussetzungen zu.

 

Bebauungsplan Rosenbühl II - Abwägung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss

In dem Areal zwischen dem Wohngebiet Rosenbühl und dem Bauhof Marktlustenau soll ein Baugebiet für ein kleines allgemeines Wohngebiet entstehen. Es entstehen voraussichtlich zwölf Bauplätze, wobei die Abgrenzung noch nicht verbindlich festgelegt ist. Der Bebauungs­plan mit einer überbaubaren Fläche von weniger als 1 Hektar konnte im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Da keine erheblichen Bedenken gegen die Ausweisung eingingen, konnte der Bebauungsplan in der Sitzung als Satzung beschlossen werden.

 

Mitverlegung von Lehrrohren für die Breitbandversorgung in Bergbronn

Die Landesstraße L 2218 zwischen Westgartshausen und der Anschlussstelle der A7 bei Neustädtlein 2021 wird teilweise erneuert. Auch die Ortsdurchfahrt Bergbronn soll noch in diesem Jahr einen neuen Fahrbahnbelag erhalten. Eine solche Maßnahme macht jedoch nur Sinn, wenn in den nächsten Jahren keine geplanten Rohrleitungssanierungen entlang der Dinkelsbühler Straße in Bergbronn anstehen.

Mit der EnBW ODR wurde daher vereinbart, dass der Bau der Gastrasse in der Dinkelsbühler Straße auf das erste Halbjahr 2021 vorgezogen wird. Wie beim Gasausbau üblich, hat die EnBW ODR der Gemeinde Kreßberg ein Angebot für die Mitverlegung von Leerrohren für einen späteren Ausbau von Hausanschlüssen mit Glasfaser unterbreitet. Die drei Wohngebäude im südlichen Bereich der Dinkelsbühler Straße könnten im Zuge der Bauarbeiten mit Leerrohren versorgt werden, ebenso wie alle vierzehn Wohngebäude/Bauplätze im Hofwiesenweg. Die Angebotssumme beläuft sich allerdings auf insgesamt 61.557,75 Euro, wovon auf die reinen Grabarbeiten für die drei Häuser in der Dinkelsbühler Straße rund 28.560,- Euro und 17.992,- Euro auf den Hofwiesenweg entfallen. Diese Preise für die Mitverlegung sind nach der Einschätzung eines befragten Fachbüros sehr hoch. Aktuell kann in Bergbronn jeder Haushalt eine Verbindung von bis zu 50 Mbit/s über die NetCom erhalten, da der Kabelverzweiger im Schulbuck bereits mit Glasfaser erschlossen wurde.

Vor dem Hintergrund, dass aktuell ein neues Förderprogramm für den Ausbau mit Glasfaserhausanschlüssen für Gebiete mit einer Versorgung unter 100 Mbit/s aufgelegt wird, beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung, die Mitverlegung für die Gebäude in der Dinkelsbühler Straße nicht zu beauftragen. Wohlgemerkt schließt dies den Anschluss der drei Wohngebäude dort nicht für die nächsten Jahre komplett aus. Eine „Solo“-verlegung von Glasfaser kann immer auch im Gehweg erfolgen, sodass den Belagsarbeiten des Regierungspräsidiums in der Dinkelsbühler Straße deshalb nichts im Wege steht.

Die Mitverlegung von Leerrohren für die spätere Versorgung mit Glasfaserhausanschlüssen im Hofwiesenweg incl. Planung und Dokumentation für rund 32.194,50 Euro wurde jedoch beauftragt.

 

Beauftragung der Planung für den Bebauungsplan „Obere Schanze II“

Der Gemeinderat hat am 14.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Obere Schanze II“ in Mariäkappel gefasst. Es handelt sich um die Erweiterung des dort schon bestehenden Baugebietes. Zunächst war vorgesehen, dass das Kreisplanungsamt beim Landratsamt Schwäbisch Hall den Plan erarbeiten soll. Jedoch ist der Arbeitsanfall dort sehr groß, weshalb von der Verwaltung nach weiteren Überlegungen vorgeschlagen wurde, das Ingenieurbüro Stadtlandingenieure in Ellwangen zu beauftragen. Dieses Büro arbeitet nicht nur die Planung aus, sondern verfügt auch über verschiedene spezielle Fachgebiete, wie z. B. die artenschutzrechtliche Beurteilung oder auch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.

Die Gemeindeverwaltung hat mit dem Ingenieurbüro bereits mehrere Projekte abgearbeitet und dabei sehr gute Erfahrungen gemacht. Aktuell läuft die Planung für die Ortsumgehung Bergbronn und für die Bebauungsplanänderung „Bergbronner Feld“. Die Abrechnung des Aufwandes erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Büros Standlandingenieure in Ellwangen zu.

 

Vergabe der Stromlieferung für die Gemeindeverbraucher

Der Stromlieferungsvertrag der Gemeinde Kreßberg ist ausgelaufen. Er hatte eine Laufzeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 und war mit der EnBW ODR abgeschlossen.

Die Gemeinde Kreßberg hat derzeit einen Jahresverbrauch von rund 615.000 kWh/Jahr, welche durch 83 Anlagen unterschiedlichster Struktur verbraucht werden. Die EnBW hat nun zwei Angebote mit unterschiedlichen Laufzeiten gemacht. Das erste Angebot läuft über 36 Monate und beinhaltet einen Strompreis von 5,700 Cent/kWh. Dies ist in etwa auch der Preis, den wir bisher bezahlt haben. Ein weiteres Angebot über 48 Monate sieht einen Strompreis von 5,623 Cent/kWh vor. Dies ergibt einen Strompreisanteil von rund 35.000 Euro im Jahr. Tatsächlich beläuft sich die Stromrechnung der Gemeinde Kreßberg auf einen Betrag zwischen 155.000 und 160.000 Euro pro Jahr. Dies hängt damit zusammen, dass noch sehr viele Nebenkosten dazukommen, wie das Netznutzungsentgelt, die EEG-Umlage, das Kraftwärmekopplungs­gesetz, eine Offshore-Umlage, Umlage abschaltbare Lasten, die Stromsteuer sowie eine Abgabe zur Erneuerbaren-Energie-Verordnung, plus Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

Die Gemeindeverwaltung empfahl, die EnBW ODR auch weiterhin als zuverlässigen Stromversorger zu beauftragen. Die Gemeinde Kreßberg ist in den letzten Jahrzehnten, seit der Liberalisierung des Strommarktes, sehr gut mit den Preisen, die von dem betreffenden Unternehmen angeboten wurden, gefahren. Ein Vergleich mit der Bündelausschreibung des Gemeindetages und auch mit anderen Kommunen hat gezeigt, dass die Angebotspreise immer gleich bzw. unter den Vergleichspreisen waren.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde vorgeschlagen, auf Strom aus erneuerbaren Energien nach den Kriterien des Landesumweltministeriums umzusteigen, und den Beschluss auf die nächste Sitzung zu vertagen, um sich zu diesem Thema gründlicher kundig machen zu können. Nach einiger Diskussion wurde der Antrag, zu vertagen, jedoch abgelehnt und beschlossen, den Stromlieferungsvertag für die nächsten vier Jahre mit der EnBW ODR abzuschließen. Rechtzeitig vor dem Ablauf des neuen Vertrags soll ein Umstieg auf Ökostrom geprüft werden.

 

Behandlung der L2218 durch das Verkehrsministerium bzgl. Aufnahme in den Generalverkehrsplan

Bürgermeister Robert Fischer informierte den Gemeinderat über die derzeit leider nicht vorhandenen Aussichten der Gemeinde, dass die Ortsumfahrung Bergbronn in den Generalverkehrsplan aufgenommen wird:

Die Gemeinde Kreßberg bemüht sich seit langem gegenüber dem Land um eine Veränderung der Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt Bergbronn. Leider ist eine Aufnahme in den Generalverkehrsplan bis jetzt nicht gelungen.

Zum Ende des vergangenen Jahres fand eine Videokonferenz des Landesverkehrsministeriums statt, zu welcher aus dem Landkreis Schwäbisch Hall die Vertreter der Stadt Crailsheim und der Gemeinde Kreßberg eingeladen waren. Das Thema der Konferenz war die Evaluation des Generalverkehrsplanes. Aufgrund der Schreiben, welche Bürgermeister Robert Fischer in den letzten Monaten an die Vertreter der Politik gesandt hatte, war die Hoffnung groß, dass sich in der Angelegenheit endlich etwas bewegt. Leider wurde diese Hoffnung bitter enttäuscht, da das Verkehrsministerium nur verkündete, dass die derzeit im Generalverkehrsplan enthaltenden Maßnahmen bis zum Ende der Laufzeit im Jahr 2030 nicht abgearbeitet werden können und sich dieser Zeitraum deshalb bis zum Jahr 2035 verlängert. Eine Aufnahme der Ortsumfahrung ist also bis 2035 nicht zu erwarten! Auf Nachfrage für die Begründung dieser Entscheidung wurden die bereits in früheren Schreiben genannten Annahmen genannt. Dies sind zum einen das Verkehrsaufkommen, aber vor allem auch der „erhebliche ökologische Eingriff“.

Für den Vorsitzende ist es bedenklich, dass diese Entscheidung ohne jegliche Mitwirkung der Legislative und ohne jegliche Anhörung der Betroffenen gefällt wurde. Das Argument „erheblicher ökologischer Eingriff“ konnte er in keiner Weise nachvollziehen, da es sich nur um Ackerflächen handelt, über welche die zukünftige Trasse der Straße führen soll.

Trotz dieses Rückschlages sollten die Verantwortlichen der Gemeinde Kreßberg auch weiterhin alle Möglichkeiten prüfen und entsprechenden Druck auf die Entscheider ausüben, da sich mit einer Perspektive für die Ortsumgehung sicherlich auch der Widerstand gegen das geplante Gewerbegebiet entspannen würde.

 

Bauantrag zur Errichtung eines Fahrsilos und einer Güllegrube sowie des Umbaus eines bestehenden Stallgebäudes in Halden

Gegen die Erteilung des Einvernehmens zum Genehmigungsantrag für eine geplante Güllegrube von 800 m³ Inhalt, ein weiteres Fahrsilo und einen Stallanbau für die Melktechnik eines landwirtschaftlichen Betriebs in Halden bestehen aus Sicht der Verwaltung keinerlei Einwendungen. Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Der Gemein­derat stimmte der Erteilung des Einvernehmens zu dieser Maßnahme daher einstimmig zu.

 

Erhebung der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021

Die Abbuchung der Kindergarten-Elternbeiträge wurde im Januar und Februar 2021 ausgesetzt, über den endgültigen Erlass musste jedoch der Gemeinderat beschließen. Da die Kindergärten ziemlich genau zwei Monate geschlossen waren (16.12.2020 – 19.02.2021), und das Land den Gemeinden einen achzigprozentigen Ausgleich für zwei Monate erstattet, war der Erlass für diese beiden Monate für alle Eltern, die ihre Kinder nicht in den Kindergarten geschickt haben, im Gremium unstrittig.

Die Eltern, die von der Notbetreuung gebrauch gemacht haben, sollten nach dem Vorschlag der Verwaltung – sofern sie ihre normalerweise gebuchten Zeiten nicht ausgenutzt haben – den jeweils günstigsten Tarif bezahlen, im Kindergarten also den Betrag für Regelbetreuung und in der Krippe den Betrag für eine 25-stündige Betreuungszeit. Hierüber gab es jedoch verschiedene Meinungen, insbesondere da manche Eltern alle Mühen auf sich genommen haben, um die Notbetreuung so wenig wie möglich zu nutzen. Daher wurde vorgeschlagen, ausnahmsweise eine taggenaue Abrechnung zu ermöglichen. Ein Beschluss über die Abrechnung der Notbetreuung wurde nach längerer Diskussion auf die nächste Sitzung vertagt; bis dahin wird von den Gemeinderäten ein abgestimmter Vorschlag erarbeitet.

 

Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung über eine Beförderung einer Rathaus-Mitarbeiterin sowie über die Einstellung einer Reinigungskraft und einer Hausmeisterin entschieden wurde, und dass der Übernahme einer Praktikantin als Erzieherin zugestimmt wurde.

 

Annahme von Spenden

Seit der letzten Sitzung gingen einige Spenden für die Schule, die Kindergärten und das Freibad ein, deren Annahme der Gemeinderat zustimmte.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Aus dem Gemeinderat wurde die Anregung vorgebracht, in der Straße „Am Schönweiher“ in Marktlustenau die Zahl „50“ auf der Fahrbahn als Markierung aufzubringen, da dort oft sehr schnell in den Ort gefahren wird. Dies wird bei der nächsten Verkehrsschau beantragt, da dies ggf. von der Verkehrsbehörde Schwäbisch Hall angeordnet werden muss.

 

Bürgerfragestunde

Ein Bürger regte an, eine solche Markierung mit der Zahl 50 auch am Ortseingang Bergbronn anzubringen und evtl. ein Lärmgutachten für die dortige Landesstraße in Auftrag zu geben.

 

Zum Abschluss der Sitzung verabschiedete Bürgermeister Robert Fischer Herrn Gemeinderat Walter Rothenberger, der auf eigenen Wunsch nach über 20-jähriger Zugehörigkeit aus dem Gremium ausscheidet.

Schließlich wurde auch Bürgermeister Robert Fischer, für den es ebenfalls die letzte Gemeinderatssitzung in seiner Funktion als Bürgermeister war, von seinen beiden Stellvertretern Emily Brünnler und Günter Karger mit einem kleinen Sketch verabschiedet.

Bürgermeister Robert Fischer bedankte sich beim Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen 24 Jahren und für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und wünschte der Gemeinde ein weiterhin so gutes Gedeihen.